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   LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21   

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LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21 (https://dejure.org/2022,37596)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2022 - 67 S 259/21 (https://dejure.org/2022,37596)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 67 S 259/21 (https://dejure.org/2022,37596)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21
    Die Klägerin verkennt mit ihrem auch für ihre Anhörungsrüge wesentlichen Vorbringen, dass das System, das mit dem Vorabentscheidungsverfahren geschaffen wurde, um die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, der Parteiherrschaft vollständig entzogen ist (vgl. EuGH, Urt. v. 12. Februar 2008 - C-2/06 (Willy Kempter KG/Hauptzollamt Hamburg-Jonas), EuZW 2008, 148, Tz. 41).

    Die Vorlage zur Vorabentscheidung beruht stattdessen nach dem "seulement les deux"-Grundsatz des Gerichtshofs der Europäischen Union auf einem exklusiven Dialog des nationalen Gerichts mit dem Gerichtshof, dessen Aufnahme und Fortführung ausschließlich von der allein vom Gerichtshof zu kontrollierenden und kontrollierten Beurteilung durch das nationale Gericht abhängt (vgl. EuGH, Urt. v. 12. Februar 2008, a.a.O., Tz. 42).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21
    Deshalb sind die Vorlageentscheidung selbst und die unterlassene Rücknahme des Vorlageersuchens durch das vorlegende Gericht nicht anders als damit in Zusammenhang stehende Zwischenentscheidungen des nationalen Gerichts mit nationalen Rechtsmitteln nicht anfechtbar, da eine Abänderungskompetenz insoweit allein dem Gerichtshof selbst und dem vorlegenden Gericht, nicht aber den sonstigen nationalen Instanz-, Revisions- und Verfassungsgerichten zukommt (vgl. EuGH, Urt. v. 16. Dezember 2008 - C-210/06 (CARTESIO Oktató és Szolgáltató bt), EuZW 2009, 75, Tz. 92 ff.).

    Letztere sind an dem exklusiven Dialog zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem vorlegenden nationalen Gericht nicht beteiligt und auch nach erfolgter Vorlage an den Gerichtshof nicht mehr zu beteiligen (vgl. EuGH, Urt. v. 16. Dezember 2008, a.a.O., Tz. 92 ff.).

  • LG Berlin, 03.11.2022 - 67 S 259/21

    Aufhebung einer Verfahrensaussetzung während des noch laufenden Vorlageverfahrens

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21
    Die Kammer hat den Aufhebungsantrag mit Beschluss vom 3. November 2022 zurückgewiesen (67 S 259/21, BeckRS 2022, 29844).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21
    Eine solche kann aber anders als eine Endentscheidung grundsätzlich nicht zum tauglichen Gegenstand einer Anhörungsrüge erhoben werden (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, NJW 2009, 833, Tz. 8 ff. m.w.N.).
  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21
    Die Klägerin übersieht weiterhin, dass ihr auf die Aufhebung der Aussetzungsentscheidung gerichteter Antrag auf die spätere Prozessbeendigung einschließlich der vorherigen Beendigung des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen hinausläuft (vgl. BGH, Urt. v. 14. August 2019 - IV ZR 279/17, BGHZ 223, 57 Tz. 35 (zur unzulässigen Vermeidung eines streitigen Revisionsurteils gegen den Willen des Prozessgegners durch Veränderung der materiellen Rechtslage)):.
  • LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21
    Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, die Kammer das bei ihr dagegen geführte Berufungsverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union mit einem Vorabentscheidungsgesuch angerufen (vgl. Kammer, Beschl. v. 2. Juni 2022 - 67 S 259/21, BeckRS 2022, 12182).
  • EuGH - C-400/22 (anhängig)

    Conny

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 S 259/21
    Das Vorabentscheidungsverfahren ist seitdem bei dem Gerichtshof anhängig (C-400/22).
  • LG Berlin, 30.03.2023 - 67 S 270/22

    Aussetzung eines Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in anderem

    Der Gerichtshof führt das Vorabentscheidungsverfahren, in dem er bereits die Stellungnahmen der Parteien sowie die der Europäischen Kommission eingeholt hat (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 20. Dezember 2022 - 67 S 259/21, BeckRS 2022, 36805), unter dem im Beschlusstenor näher bezeichneten Geschäftszeichen.
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