Rechtsprechung
LG Berlin, 16.01.2018 - 16 O 341/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- kanzlei.biz
Facebook verstößt mit diversen Klauseln gegen Datenschutzrecht
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Privatsphären-Voreinstellungen von Facebook zu weitgehend und damit Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht - Werbung mit "Facebook ist und bleibt kostenlos" zulässig
- heise.de (Pressemeldung, 12.02.2018)
Facebook: Rechtswidrige Voreinstellungen
- faz.net (Pressemeldung, 12.02.2018)
Facebooks Klarnamen-Pflicht gekippt
- zeit.de (Pressemeldung, 12.02.2018)
Datenschutz: Facebook darf keine Klarnamen fordern
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
LG Berlin zur Klarnamenpflicht auf Facebook
- lto.de (Pressebericht, 12.02.2018)
Datennutzung in sozialen Netzwerken: Voreinstellungen von Facebook teilweise unwirksam
- spiegel.de (Pressebericht, 12.02.2018)
Datenweitergabe und Klarnamenpflicht: Verbraucherschutz-Verstöße
- taz.de (Pressebericht, 12.02.2018)
Schlappe für Facebook
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zahlreiche Voreinstellungen bei Facebook datenschutzwidrig
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Klarnamenspflicht des sozialen Netzwerks Facebook rechtswidrig
- datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)
Facebook: Datenschutzverstöße festgestellt
- dombert.de (Kurzinformation)
Facebook verletzt deutsches Datenschutzrecht
- facebook-sperre.de (Kurzinformation)
Facebook: Klarnamenpflicht rechtswidrig!
- haufe.de (Kurzinformation)
Facebook wegen Voreinstellungen und Klarnamenzwang verurteilt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Voreinstellungen bei Facebook verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht - Voreinstellungen im Privatsphäre-Bereich bedürfen einer informierten Einwilligung der Verbraucher
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.10.2015)
Datenschutz - Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen Facebook eingereicht: Das soziale Netzwerk will zu viel über seine Nutzer wissen
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Erfolg für die Verbraucherzentrale: Facebook wird unter anderem die Klarnamenpflicht verboten
Sonstiges (2)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
Vzbv klagt gegen Facebook
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2018, 372
- MMR 2018, 328
- K&R 2018, 269
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.01.2022 - III ZR 3/21
BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen …
Der Senat hat zwar nicht bereits aufgrund des Urteils das Landgerichts Berlin vom 16. Januar 2018 (16 O 341/15) gemäß § 11 Satz 1 UKlaG von ihrer Unwirksamkeit auszugehen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 4/21). - OLG München, 08.12.2020 - 18 U 2822/19
Keine Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
e) Entgegen den im Hinweis vom 16.07.2020 geäußerten Bedenken können aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.01.2018, Az.: 16 O 341/15, für den vorliegenden Rechtsstreit keine Rechtswirkungen, insbesondere keine Rechtskrafterstreckung nach § 11 UKlaG, abgeleitet werden. - BGH, 27.01.2022 - III ZR 4/21
BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen …
Am 16. Januar 2018 verurteilte das Landgericht Berlin (16 O 341/15, juris) die Beklagte in einem Verfahren nach § 1 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346) unter anderem, es zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über die Teilnahme an einem sozialen Netzwerk mit Verbrauchern, die ihren ständigen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, einzubeziehen, sowie sich auf diese Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:.Davon hat der Senat aufgrund des Urteils des Landgerichts Berlin vom 16. Januar 2018 (16 O 341/15, juris) zu nahezu wortgleichen Bestimmungen gemäß § 11 Satz 1 UKlaG auszugehen.
- OLG München, 08.12.2020 - 18 U 5493/19
Keine Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
1) Entgegen den im Hinweis vom 17.07.2020 geäußerten Bedenken können aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15, für den vorliegenden Rechtsstreit keine Rechtswirkungen, insbesondere keine Rechtskrafterstreckung nach § 11 UKlaG, abgeleitet werden. - LG Traunstein, 02.05.2019 - 8 O 3510/18
Unterlassung der Verhinderung der Änderung des Profilnamens am eigenen Profil
Es ginge hier insbesondere nicht um eine Einwilligungspflicht im Hinblick auf das Registrierungsverfahren (wie im Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15).Zunächst geht es hier schon nicht um eine Einwilligungspflicht im Hinblick auf das Registrierungsverfahren (wie im Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15).