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   LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19   

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LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19 (https://dejure.org/2019,30160)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2019 - 27 AR 17/19 (https://dejure.org/2019,30160)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2019 - 27 AR 17/19 (https://dejure.org/2019,30160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Beleidigung, Meinungsfreiheit, Facebook, Auskunft

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 3 NetzDG, § 14 Abs 3 TMG, Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Auskunftsanspruch gegen Facebook: Bekanntgabeanspruch für die Verfasser von Hasskommentaren über eine Politikerin wegen einer Äußerung zum Thema "Sex mit Kindern"

  • webshoprecht.de

    Ablehnung der Herausgabe von Nutzerdaten durch Facebook

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Pädophilen-Trulla" - Beschimpfungen von Politikern auf Facebook keine Beleidigung, § 185 StGB

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Keine Formalbeleidigung durch Kommentare mit Sachbezug zu Facebook-Post

  • media-kanzlei-frankfurt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    "Drecks F*tze" als zulässige Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres beschimpft werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Politikerin Renate Künast muss bei Facebook übelste Beschimpfungen hinnehmen - kein Auskunftsanspruch gegen Facebook hinsichtlich Bestandsdaten der Nutzer nach § 14 Abs. 3 TMG

  • lto.de (Pressebericht, 19.09.2019)

    Verbalattacken auf Renate Künast: Hass, den Politiker aushalten müssen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn Richter Beleidigungen großzügig durchwinken

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Facebook-Beschimpfungen von Politikerin zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschwerde von Künast gegen Facebook wegen Herausgabe von Nutzerdaten teilweise erfolgreich

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Künast-Urteil: Landgericht Berlin ändert seine Entscheidung zu Facebook-Beleidigungen ab

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschimpfungen und Hass gegen Politiker - was ist die Grenze des Zumutbaren?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung einer Politikerin als "Stück Scheiße", "Krank im Kopf", "Geisteskrank", "Schlampe", "Gehirn Amputiert", "Drecks Fotze" stellen zulässige Meinungsäußerung dar - Polarisierende Äußerung der Politikerin rechtfertigt polemische, überspitzte und sexistische Kritik

Besprechungen u.ä. (9)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Künast, "taz" und die (neuen) Grenzen der Meinungsfreiheit

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Apropos Künast-Fall

  • lhr-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Lex Facebook?

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Apropos Künast-Fall

  • zeit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hasskommentare: Widerlich und die Würde verletzend (Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler; ZEIT ONLINE, 23.09.2019)

  • spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Künast-Prozess: Beleidigung! Rechtsstaat? Hasskultur? (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 21.09.2019)

  • Telepolis (Entscheidungsbesprechung)

    Künast-Fall als Testballon für eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (RA Johannes Eisenberg; Telepolis, 27.09.2019)

  • forum-recht-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Let’s talk about Hate

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Wegen Meme-Falschzitat - Renate Künast verklagt Facebook

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Umstrittene Entscheidung zu Verbalattacken gegen Künast: Anwälte zeigen LG-Richter wegen Rechtsbeugung an

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Beschimpfungen im Netz: Künast geht gegen Gerichtsbeschluss vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 754
  • K&R 2019, 747
  • afp 2019, 540
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erfordern damit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22).

    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 1318/07 -, juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 09.12.2014 - 15 U 148/14

    Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Zudem muss sie als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09. Dezember 2014 - I-15 U 148/14 -, Rn. 33, juris).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17

    Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris).
  • LG Hamburg, 11.05.2017 - 324 O 217/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung einer

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ eine Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 324 O 217/17-, Rn. 17, juris),.
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erfordern damit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22).
  • LG Berlin, 02.09.2019 - 27 O 433/19

    Bezeichnung des Zwischenrufs einer Politikerin zum Thema "Sex mit Kindern" als

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Auf dieser Plattform stellten Unbekannte die auf den Seiten 4 bis 22 der Antragsschrift (Bl. 4 bis 22 d.A.) wiedergegebenen Äußerungen ein, welche auf einen Post Bezug nehmen, der seinerseits ein Foto und ein Zitat der Antragsteller aus einem Online-Artikel in der Welt vom 24.05.2015 unter der Überschrift „Grüne-Politikerin Renate Künast gerät in Erklärungsnot“ (vgl. Bl. 20 bis 23 der Akte 27 O 433/19) aufgreift.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
    Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (BGH NJW 1996, 1131, 1133 m. w. Nachw.).
  • KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20

    Auskunftserteilung über Bestands- und Nutzerdaten auf Online-Plattform bei

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 09.09.2019, 27 AR 17/19, in der Gestalt des teilweisen Abhilfebeschlusses des Landgerichts Berlin vom 21.01.2020 in folgendem Umfang geändert:.

    Das Landgericht Berlin hatte die Anträge der Antragstellerin mit seinem Beschluss vom 09.09.2019, 27 AR 17/19, zunächst insgesamt zurückgewiesen.

  • KG, 31.10.2022 - 10 W 13/20

    Pädophilen-Trulla

    09.09.2019 - 27 AR 17/19 -, in der Gestalt des teilweise abhelfenden Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 21.01.2020 geändert und die Auskunftserteilung über die bereits mit Beschluss des Senats vom 11.03.2020 - 10 W 13/20- bewilligte Gestattung hinaus weiter in folgendem Umfang genehmigt:.

    Das Landgericht Berlin hatte die Anträge der Antragstellerin mit seinem Beschluss vom 09.09.2019, 27 AR 17/19, zunächst insgesamt zurückgewiesen.

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    Dies ergibt sich bereits aus der Äußerung des Beklagten selbst, aber auch aus den Weiterungen der Veröffentlichung der Äußerungen der Klägerin, wie sie z.B. im Beschluss des LG Berlin vom 09.09.2019 (Az. 27 AR 17/19, MMR 2019, 754 = K&R 2019, 747 m. krit. Anm. Höch, K&R 2019, 680) zum Ausdruck kommen.
  • LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18

    Sascha Krolzig

    Anders als in den von der Verteidigung angeführten jüngeren Urteilen (vgl. etwa LG Berlin, Beschluss vom 09. September 2019 - 27 AR 17/19 -, Rn. 7, juris), geht es aber vorliegend in erster Linie nicht um die Frage der Überspitzung von Kritik in der politischen Diskussion im Wege der Polemik und um die Abgrenzung zur Schmähkritik.
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