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   LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19   

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https://dejure.org/2020,341
LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19 (https://dejure.org/2020,341)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.01.2020 - 27 AR 17/19 (https://dejure.org/2020,341)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 27 AR 17/19 (https://dejure.org/2020,341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine Social Media Plattform auf Gestattung der Herausgabe von Nutzerdaten teilweise erfolgreich

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von Nutzerdaten im Falle Renate Künast

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    LG Berlin korrigiert teilweise Beschluss im Rechtsstreit Künast gegen Facebook um Herausgabe von Bestandsdaten von Nutzern nach § 14 Abs.3 TMG wegen beleidigender Nutzerkommentare

  • lto.de (Pressebericht, 21.01.2020)

    LG-Berlin-Richter ändern "Drecks Fotze"-Entscheidung: Künast mit Teilerfolg gegen Hasspostings im Netz

  • datev.de (Kurzinformation)

    Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine Social Media Plattform auf Gestattung der Herausgabe von Nutzerdaten teilweise erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Renate Künast erringt weiteren Teilerfolg: Beschwerde in 6 Fällen abgeholfen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 351
  • K&R 2019, 747
  • afp 2019, 540
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - juris, Rn. 24 m. w. N.; OLG Rostock, Beschluss vom 09. September 2016 - 20 RR 66/16 -, Rn. 24, juris Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).

    Maßgebend ist diesbezüglich, wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (OLG Rostock, Beschluss vom 09. September 2016 - 20 RR 66/16 -, Rn. 24, juris Fischer, a.a.O. § 185 a.a.O. m.w.N.).

    Ein Verhalten im öffentlichen Raum genießt umso weniger Schutz vor Kritik, je mehr es berechtigten Anlass zu einer solchen liefert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 09. September 2016 - 20 RR 66/16 -, Rn. 42, juris).

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Liegt eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung vor, hat die Meinungsfreiheit des Äußernden gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).

    Handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die die oben aufgezeigten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262, 2263).

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Liegt eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung vor, hat die Meinungsfreiheit des Äußernden gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf die zur Verurteilung führende Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris).

  • RG, 04.01.1926 - II 591/25

    1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Vielmehr gilt die Maxime, dass es Äußerungen, die per se beleidigen, nicht gibt (RGSt 60 34, 35; OLG Hamm NJW 1982, 659, 660; KG JR 1984, 165, 166).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Eine Schmähung liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage zudem regelmäßig nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014, VI ZR 39/14).
  • OLG Hamm, 09.12.1981 - 7 Ss 1584/81
    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Vielmehr gilt die Maxime, dass es Äußerungen, die per se beleidigen, nicht gibt (RGSt 60 34, 35; OLG Hamm NJW 1982, 659, 660; KG JR 1984, 165, 166).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die die oben aufgezeigten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262, 2263).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148, vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148, vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch zivilgerichtliches Urteil, bestimmte

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
    Sie muss sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung eines anderen erschöpfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. August 1998 - 1 BvR 1955/94 -, juris).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

    Die Beschlüsse des Kammergerichts vom 11. März 2020 und 6. April 2020 - 10 W 13/20 - und die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 9. September 2019 und 21. Januar 2020 - 27 AR 17/19 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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