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   LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18   

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https://dejure.org/2019,3642
LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18 (https://dejure.org/2019,3642)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2019 - 67 S 264/18 (https://dejure.org/2019,3642)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 67 S 264/18 (https://dejure.org/2019,3642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Schuldhafte Säumnis bei Gerichtstermin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung gegen "zweites Versäumnisurteil"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweites Versäumnisurteil: Eine Terminkollision ist rechtzeitig zu vermeiden! (IMR 2019, 299)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18
    Die Beklagte hat eine solche zwar behauptet, sie ist jedoch auf das erhebliche Bestreiten der Klägerin als diejenige Partei, der für die unverschuldete Säumnis die Darlegungs- und Beweislast oblag (vgl. BGH, Urt. v. 22. April 1999 - IX ZR 364/98, NJW 1999, 2120, 2121), mangels Beweisantritts beweisfällig geblieben.
  • BVerfG, 06.11.2003 - 2 BvR 1568/02

    Mangelnde Substantiierung innerhalb der Einlegungsfrist - mangels

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18
    Ob ein Verschulden vorliegt, ist entsprechend dem allgemeinen Gedanken des § 276 BGB nach einem objektiv abstrakten Maßstab zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. November 2003 - 2 BvR 1568/02, BeckRS 2003, 25084); erfasst wird jede Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. Wendtland , in: BeckOK ZPO, a.a.O., § 233 Rn. 10).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05

    Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18
    Eine schuldhafte Säumnis liegt aber auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448, juris Tz. 14).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18
    Die Frage des Verschuldens im Falle der Versäumung eines Termins ist bei § 514 ZPO nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Urt. v. 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687, juris Tz. 11).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.1973 - 1 U 113/73
    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18
    Keine der Beklagten günstigere Beurteilung rechtfertigt die von ihr herangezogene Instanzrechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 19. Dezember 1973 - 1 U 113/73, NJW 1974, 1096) und des LG Mönchengladbach (Urt. v. 23. Juli 1997 - 4 S 104/97, NJW-RR 1998, 1287), da dieser - anders als in dem hier von der Kammer zu beurteilenden Sachverhalt - tatsächlich und unmittelbar getroffene Absprachen zwischen dem säumigen und dem im Termin anwesenden Prozessbevollmächtigten zu Grunde lagen.
  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZB 17/87

    Sorgfaltspflicht des Verkehrsanwalts

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18
    Das Gesetz erwartet von einem Prozessbevollmächtigten hierbei die übliche, von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde Sorgfalt; wenn ein besonderer Anlass besteht, d.h. wenn sich dem Rechtsanwalt im Einzelfall wegen äußerer Umstände die Notwendigkeit weiterer Prüfung aufdrängt, ist er jedoch zu gesteigerter Sorgfalt verpflichtet (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1987 - IV a ZB 17/87, NJW-RR 1988, 508).
  • LG Mönchengladbach, 23.07.1997 - 4 S 104/97
    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18
    Keine der Beklagten günstigere Beurteilung rechtfertigt die von ihr herangezogene Instanzrechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 19. Dezember 1973 - 1 U 113/73, NJW 1974, 1096) und des LG Mönchengladbach (Urt. v. 23. Juli 1997 - 4 S 104/97, NJW-RR 1998, 1287), da dieser - anders als in dem hier von der Kammer zu beurteilenden Sachverhalt - tatsächlich und unmittelbar getroffene Absprachen zwischen dem säumigen und dem im Termin anwesenden Prozessbevollmächtigten zu Grunde lagen.
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