Rechtsprechung
LG Berlin, 21.07.2015 - 67 T 149/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 546 Abs 2 BGB, § 940a Abs 2 ZPO
Einstweilige Verfügung: Umfang des Räumungsanspruchs des Vermieters gegen den Untermieter - IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Räumungsverfügung gegen Untermieter nach § 940a Abs. 2 ZPO; Räumungsanspruch gegen Untermieter nach § 546 Abs. 2 BGB
- mietrechtsiegen.de
Räumungsanspruch des Vermieters gegen den Untermieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Räumungsverfügung gegen Untermieter nach § 940a ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Räumung eines Untermieters
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Räumungsverfügung gegen Untermieter nach § 940a Abs. 2 ZPO
- lutzabel.com (Kurzinformation)
Herausgabepflicht des Untermieters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Untermieter nur zur Räumung der ihm zum Gebrauch überlassenen Räume verpflichtet - Gebrauch setzt zumindest Mitbesitz an den Räumen voraus
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Räumungsverfügung: Untermieter muss nur tatsächlich genutzte Räume herausgeben! (IMR 2015, 392)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 22.06.2015 - 20 C 1004/15
- LG Berlin, 21.07.2015 - 67 T 149/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 81
- NZM 2016, 239
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 26.11.2012 - 8 W 77/12
Streitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter
Auszug aus LG Berlin, 21.07.2015 - 67 T 149/15
Die Festsetzung des Gebührenstreitwertes für das Beschwerdeverfahren beruht auf den §§ 53 Abs. 1 Nr. 1, 41 Abs. 2 GKG, der auch bei einer Inanspruchnahme des Untermieters auf Räumung und Herausgabe Anwendung findet (vgl. KG, Beschl. v. 26. November 2012 - 8 W 77/12, ZMR 2013, 337 Tz. 6). - BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94
Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision; …
Auszug aus LG Berlin, 21.07.2015 - 67 T 149/15
Die von der Beschwerde angezogenen Entscheidungen des BGH vom 19. Oktober 1995 (IX ZR 82/94, NJW 1996, 321) und 22. Oktober 1995 (VIII ARZ 4/95, NJW 1996, 515) besagen nichts anderes, da sie nicht Fälle einer nur unvollständigen Gebrauchsüberlassung oder Vermietung betreffen. - BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95
Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des …
Auszug aus LG Berlin, 21.07.2015 - 67 T 149/15
Die von der Beschwerde angezogenen Entscheidungen des BGH vom 19. Oktober 1995 (IX ZR 82/94, NJW 1996, 321) und 22. Oktober 1995 (VIII ARZ 4/95, NJW 1996, 515) besagen nichts anderes, da sie nicht Fälle einer nur unvollständigen Gebrauchsüberlassung oder Vermietung betreffen.
- LG München I, 15.11.2018 - 31 S 2182/18
Mietminderung durch Mieter aufgrund benachbarter Großbaustelle
Von daher kann die Ansicht von Selk (NZM 2016, 239) nicht geteilt werden, dass die Ansicht der Kammer nicht im Einklang mit der Entscheidung des BGH steht (…kritisch zu Selk ebenfalls Klimesch aaO.; vgl. auch Flatow, jurisPR-MietR 25/2016 Anm. 1, welche die Argumentation von Selk als nicht zwingend und beide Ansichten als sicherlich dogmatisch begründbar ansieht). - LG München I, 27.10.2016 - 31 S 58/16
Beweislast im Fall einer Mietminderung bei nachträglich erhöhten …
Dem steht nicht entgegen, dass der BGH diese Frage auf der Ebene des Mangelbegriffs lösten wollte (so Selk NZM 2016, 239 - Anm. zu: LG München I, Urteil vom 14. Januar 2016 - 31 S 20691/14) und der Mieter für das Vorliegen eines Mangels grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig ist. - KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
Beherbergung von Obdachlosen als gewerbliche Zimmervermietung
Die Rückgabepflicht des Dritten gemäß § 546a BGB kann nicht weiter reichen als ihm der Gebrauch überlassen worden ist (ebenso LG Berlin, Beschluss vom 21.7.2015 - 67 T 149/15 - WuM 2015, 634;… Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 13. Auflage, § 546 BGB Rn. 100; s. a. BGH, Versäumnisurteil vom 14.3.2014 - V ZR 218/13 - NZM 2014, 582 zum Nutzungsersatz bei teilweiser Untervermietung). - AG Hamburg-Bergedorf, 24.08.2017 - 410d C 30/17
Mietminderung auf Grund Geräuschimmissionen Großbaustelle
Auch kann offen bleiben, ob die Darlegungs- und Beweislast für die Ortsüblichkeit und eine etwaige Zumutbarkeit der Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 2 BGB bei dem Vermieter (…so LG München I, Urteil v. 14.01.2016, a. a. O.; Urteil v. 27.10.2016 - 31 S 58/16, juris) oder bei den Mietern (so mit beachtlichen Argumenten etwa Selk, NZM 2016, 239) liegt.