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LG Berlin, 21.11.1986 - 64 S 259/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 13.02.1974 - VIII ZR 233/72
Mietvertrag über sämtliche Räumlichkeiten eines Grundstücks und der Betrieb eines …
Auszug aus LG Berlin, 21.11.1986 - 64 S 259/86
BGB § 547 Abs. 2 ist die Auffangvorschrift, die dem Mieter auch dann einen Anspruch wegen seiner Aufwendungen gibt, wenn diese Aufwendungen nicht notwendige Aufwendungen im Sinne des BGB § 547 Abs. 1 waren, aber zu einer Bereicherung des Vermieters führen (Vergleiche BGH, 1974-02-13, VIII ZR 233/72, NJW 1974, 743).