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LG Berlin, 21.12.2021 - 65 S 134/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 276 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 286 Abs 1 S 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB
Wohnraummiete: Wohnungswechsel des Mieters im selben Mehrparteienhaus mit neuem Mietvertrag und neuer Bankverbindung des Vermieters; Folgen der Mietzahlung auf das frühere Konto des Vermieters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei Überweisung auf altes Bankkonto?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mieterin überweist Miete aufs "alte" Bankkonto - Vermieterin hatte sie über die geänderte Bankverbindung nicht informiert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Neuabschluss eines Mietvertrags mit altem Mieter muss Vermieter ausdrücklich auf geänderte Bankverbindung hinweisen - Kein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs bei Überweisung auf altes Bankkonto
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 26.05.2021 - 7 C 170/20
- LG Berlin, 21.12.2021 - 65 S 134/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14
Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 21.12.2021 - 65 S 134/21
Insofern liegt keine Situation vor, die der der Entscheidung des BGH vom 4. Februar 2015 (VIII ZR 175/14, juris) zugrundeliegenden vergleichbar wäre.