Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12139
LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21 (https://dejure.org/2021,12139)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.03.2021 - 67 S 11/21 (https://dejure.org/2021,12139)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. März 2021 - 67 S 11/21 (https://dejure.org/2021,12139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556d Abs 2 BGB, § 573 Abs 1 BGB, § 574 Abs 2 BGB, § 574a BGB
    Wohnraummiete: Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Vertragsbeendigung wegen beabsichtigter zukünftiger Unterbringung von Au-pairs; Berufung des Mieters auf den Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums; Beweiserhebung über Unvermögen zur Anmietung von Ersatzwohnraum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung für "Au-pairs"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbringung eines Au-pairs als Grund für Eigenbedarfskündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung eines Au-pairs?

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung wegen Au-pair?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Eigenbedarfskündigung für Au-pairs bei möglicher Unterbringung in Wohnung des Vermieters und erschwerter Wohnungssuche für Mieter - Komfortnachteile und geringfügiger wirtschaftliche Mehrbelastung des Vermieters unerheblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung wegen beabsichtigter Unterbringung eines Au-pairs? (IMR 2021, 314)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Mitte - 9 C 175/20
  • LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit dem Beklagten mit Blick auf die Existenz der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung Beweiserleichterungen zu Gute gekommen wären (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, BeckRS 2021, 4710, beckonline Tz. 45).

    Sie begründeten eine vergleichsweise geringfügige Dringlichkeit der zukünftigen Nutzung der streitgegenständlichen Wohnung (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, BeckRS 2021, 4710, beckonline Tz. 41).

  • BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 70/19

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags zum Zwecke des Abbruchs eines Teils des

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Die Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen ein in diesem Sinn berechtigtes Interesse des Vermieters gegeben ist, entzieht sich auch im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Geschehensabläufe und der auf beiden Seiten zu berücksichtigenden Belange einer verallgemeinerungsfähigen Betrachtung (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 2020 - VIII ZR 70/19, NJW-RR 2021, 204, beckonline Tz. 20).

    Die in der Vergangenheit vorgenommene - und mangels hinreichender Trennschärfe nicht praxistaugliche - Unterscheidung wesensverwandter Kündigungsszenarien nach einem für den Vermieter "beachtenswerten Nachteil" und einem solchen "von einigem Gewicht" (vgl. nur BGH, Urt. v. 10. Mai 2017 - VIII ZR 292/15, NJW-RR 2017, 976, beckonline Tz. 48, 59) findet sich in der jüngeren Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des BGH nicht mehr (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 2020 - VIII ZR 70/19, NJW-RR 2021, 204, beckonline Tz. 16 ff.).

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 127/08

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Denn bei diesen handelte es sich weder im Moment des Kündigungsausspruchs noch bei Ablauf der Kündigungsfrist um "Angehörige des Haushalts" (vgl. BGH, Urt. v. 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, beckonline Tz. 18).

    Das von der Klägerin zur Begründung ihres Kündigungsinteresses herangezogene Urteil des VIII. Zivilsenates des BGH vom 11. März 2009 (VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, beckonline Tz. 18) verhilft ihrer Berufung nicht zum Erfolg.

  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Denn in einem Fall wie dem vorliegenden, in welchem das Berufungsgericht beabsichtigt, die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, verliert die zweitinstanzliche Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 3. November 2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2017, 56, juris Tz. 14; Kammer, Beschl. v. 26. September 2017 - 67 S 166/17, ZMR 2018, 44, beckonline Tz. 12).
  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Die in der Vergangenheit vorgenommene - und mangels hinreichender Trennschärfe nicht praxistaugliche - Unterscheidung wesensverwandter Kündigungsszenarien nach einem für den Vermieter "beachtenswerten Nachteil" und einem solchen "von einigem Gewicht" (vgl. nur BGH, Urt. v. 10. Mai 2017 - VIII ZR 292/15, NJW-RR 2017, 976, beckonline Tz. 48, 59) findet sich in der jüngeren Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des BGH nicht mehr (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 2020 - VIII ZR 70/19, NJW-RR 2021, 204, beckonline Tz. 16 ff.).
  • LG Berlin, 26.09.2017 - 67 S 166/17

    Wohnraummiete: Kündigungsverzicht bei Ausspruch einer befristeten (Ab-)Mahnung;

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Denn in einem Fall wie dem vorliegenden, in welchem das Berufungsgericht beabsichtigt, die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, verliert die zweitinstanzliche Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 3. November 2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2017, 56, juris Tz. 14; Kammer, Beschl. v. 26. September 2017 - 67 S 166/17, ZMR 2018, 44, beckonline Tz. 12).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 167/17

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Doppelhaushälfte nach Kündigung des

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Fällt der Kündigungsgrund aber wie hier vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, kann sich der Vermieter darauf mangels schutzwürdigen Eigeninteresses nicht mehr mit Erfolg berufen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972, beckonline Tz. 28 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2020 - X ZR 110/19

    Einräumen einer ausschließlichen Lizenz für den Lizenznehmer durch den

    Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21
    Die Partei eines Zivilprozesses genügt ihrer Darlegungslast aber bereits dann, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht oder die beanspruchte Rechtsposition zu begründen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - X ZR 110/19, GRUR-RS 2020, 36830, beckonline Tz. 16).
  • LG Berlin, 19.10.2023 - 67 S 119/23

    Eigenbedarfskündigung für sozial eng verbundenen Cousin

    Diese Interessenabwägung geht angesichts des offenen Ausgangs eines möglichen Revisionsverfahrens und der allenfalls gewöhnlich ausgeprägten Dringlichkeit des von der Klägerin geltend gemachten Eigenbedarfs (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 23. März 2021 - 67 S 11/21, WuM 2021, 457, beckonline Tz. 12) zu Gunsten der Beklagten aus.
  • LG Berlin, 15.12.2022 - 67 S 221/22

    Eigenbedarfskündigung bei einem DDR-Formularmietvertrag mit einer

    Damit ist das von ihm verfolgte wirtschaftliche Interesse allenfalls gewöhnlich, nicht aber dringend ausgeprägt (vgl. Kammer, Beschl. v. 23.3.2021 - 67 S 11/21, WuM 2021, 457, beck-online Tz. 11).
  • LG Berlin, 02.11.2021 - 67 S 237/21

    Eigenbedarfskündigung bei gesetzesverstärkender Bestandsschutzklausel

    Er ist von allenfalls geringfügiger Dringlichkeit, da er lediglich auf die Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung gerichtet ist (vgl. Kammer, Beschl. v. 23. März 2021 - 67 S 11/21, ZMR 2021, 660, beckonline Tz. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht