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LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 110/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 550 S 1 BGB, § 580a Abs 2 BGB
Gewerberaummietvertrag: Ordentliche Kündigung in Ansehung der Verwendung eines Vertragsformulars für Wohnraummietverträge - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht vereinbart, aber Schriftform nicht eingehalten: Kein Kündigungsgrund nötig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnraummietrecht vereinbart, aber Schriftform nicht eingehalten: Kein Kündigungsgrund nötig! (IMR 2017, 365)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 117 C 133/16
- LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 110/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung …
Auszug aus LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 110/17
Denn die von der Klägerin abgemahnte und vom beklagten Mieter beharrlich fortgesetzte gewerbliche Nutzung und Vermietung als Ferienwohnung von zur Eigennutzung vermieteten Wohnräumen wäre grob pflichtwidrig gewesen und hätte die klagende Vermieterin zum Ausspruch der streitgegenständlichen fristlosen Kündigung berechtigt (st. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248, juris Tz. 3). - LG Berlin, 15.10.2015 - 67 S 187/15
Gewerberaummietvertrag: Konkludente Vereinbarung der Anwendung der gesetzlichen …
Auszug aus LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 110/17
Denn in diesem Falle hätten die Parteien durch die Verwendung eines Formulars über ein "Wohnraummietverhältnis" im Lichte der Auslegungsparameter der §§ 133, 157 BGB konkludent die Geltung der Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts vereinbart (vgl. Kammer, Urt. v. 15. Oktober 2015 - 67 S 187/15, ZMR 2016, 31, juris Tz. 16 f.). - BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79
Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf …
Auszug aus LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 110/17
Denn eine außerordentliche Kündigung kann gemäß § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn sich für den Vertragpartner eindeutig ergibt, dass der Kündigende das Vertragsverhältnis auf alle Fälle zur Beendigung bringen will (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 12. Januar 1981 - VIII ZR 332/79, NJW 1981, 976, juris Tz. 41).