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   LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18   

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https://dejure.org/2019,16648
LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18 (https://dejure.org/2019,16648)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.05.2019 - 65 S 25/18 (https://dejure.org/2019,16648)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 65 S 25/18 (https://dejure.org/2019,16648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 551 Abs 1 BGB, § 551 Abs 4 BGB, § 555b BGB, § 556d Abs 1 BGB, § 556d Abs 2 BGB
    Mietpreisbremse in Berlin: Anforderungen an eine umfassende Modernisierung; Abgrenzung zwischen Modernisierung und Instandsetzung; Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete und anteiliger Mietsicherheit

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnungsrenovierung - Wann ist sie umfassend renoviert?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Wohnung umfassend renoviert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine umfassende Modernisierung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Umfassend modernisierte" Wohnung? - Berliner Mieter beruft sich auf die Mietpreisbremse, der Vermieter auf hohen Renovierungsaufwand

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Wohnung umfassend renoviert? (IMR 2019, 359)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14

    Wohnraummiete: Notwendiger Inhalt einer Ankündigung von Erhaltungs- und

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18
    Eine Erweiterung der Kapazität bzw. der Versorgung trägt der Beklagte nicht vor (anders der Sachverhalt, der der in Bezug genommenen Entscheidung v. 14.01.2015 - 65 S 267/14, juris zugrunde lag; es wurden u.a. erstmals Warmwasserleitungen hergestellt) entsprechende Verbesserungen lassen sich auch nicht der in Bezug genommenen Rechnung entnehmen.
  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18
    Den Begriff des wesentlichen Bauaufwandes hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG dahin konkretisiert, dass die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwandes erreichen muss (vgl. BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70, ZMR 1972, 87, nach juris Rn. 14).
  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09

    Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18
    Den Begriff des wesentlichen Bauaufwandes hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG dahin konkretisiert, dass die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwandes erreichen muss (vgl. BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70, ZMR 1972, 87, nach juris Rn. 14).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel;

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18
    Auch die Aufarbeitung des (Parkett- und Dielen-)Fußbodens stellt sich als ein dem Verantwortungsbereich des Beklagten zuzuordnendes Nachholen längst geschuldeter Instandsetzungen dar, denn entsprechende Arbeiten wären formularvertraglich nicht wirksam auf den Vormieter übertragbar gewesen (vgl. nur BGH, Urt. v. 13.01.2010 - VIII ZR 48/09, juris).
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