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   LG Berlin, 23.05.2023 - 67 S 87/23   

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https://dejure.org/2023,11930
LG Berlin, 23.05.2023 - 67 S 87/23 (https://dejure.org/2023,11930)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.05.2023 - 67 S 87/23 (https://dejure.org/2023,11930)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 67 S 87/23 (https://dejure.org/2023,11930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 398 BGB, §§ 398 ff BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 556d Abs 1 BGB, § 556g Abs 2 BGB
    Zulässige Miete bei Mietbeginn in Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Beweislast für die ortsübliche Vergleichsmiete; Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens; Berliner Mietspiegel 2019; Beweismittelflucht in die zweite Instanz

  • mietrechtsiegen.de

    Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieter beweispflichtig für Verstoß gegen Mietpreisbremse, kein Mietermittlungsmonopol für Berliner Mietspiegel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Streit um die Ermittlungsmethode der ortsüblichen Vergleichsmiete

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2022 - VIII ZR 223/21

    Zustimmung eines Mieters zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2023 - 67 S 87/23
    Die Amtsgerichte sind als Tatsachengerichte befugt, die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichs- und der preisrechtlich zulässigen Miete nicht durch die bloße Heranziehung eines Mietspiegels im Wege einer richterlichen Schätzung vorzunehmen, sondern die Bildung einer für sie hinreichenden richterlichen Überzeugung von der ausschließlichen oder zusätzlichen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens abhängig zu machen (Anschluss BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2022 - VIII ZR 223/21, WuM 2023, 281).(Rn.1).

    Davon kann nach der von der Kammer insoweit geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits grundsätzlich nicht ausgegangen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2022 - VIII ZR 223/21, WuM 2023, 381, beckonline Tz. 7, 21 ff.).

    Denn die Tauglichkeit des Mietspiegels 2019 zur verfahrensfehlerfreien Schätzung der Vergleichsmiete hängt wie bei jedem Mietspiegel neben seiner Qualität von den Umständen des Einzelfalls und den Einwendungen des Prozessgegners ab (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2022, a.a.O., m.w.N.).

    Die Entscheidung weicht jedoch von der einschlägigen Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ab (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2022, a.a.O.).

  • LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2023 - 67 S 87/23
    Soweit die Klägerin darauf abhebt, die Kammer habe den Mietspiegel selbst schon als taugliches Instrument zur Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete erachtet, ist das für den Mietspiegel 2019 nur grundsätzlich richtig (vgl. etwa Kammer, Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union v. 2. Juni 2022 - 67 S 259/21, BeckRS 2022, 12182 Tz. 32), nicht aber ausnahmslos.
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