Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34750
LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13 (https://dejure.org/2014,34750)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.07.2014 - 65 S 225/13 (https://dejure.org/2014,34750)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 65 S 225/13 (https://dejure.org/2014,34750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht aufgeräumte Wohnung ist kein Grund zur Kündigung!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Wohnungskündigung bei Betreuung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Mietwohnung eines Betreuten muss dem Betreuer zugehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnung gegenüber Betreutem gekündigt - trotzdem wirksam?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht aufgeräumte Wohnung ist kein Grund zur Kündigung! (IMR 2015, 56)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Dresden, 29.03.1994 - 9 S 311/93
    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht dem gesetzlichen Vertreter i.S.v. § 131 Abs. 1 BGB nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss v. 13.04.1989- V ZR 145/99; BAGE 136, 131; LG Berlin, MDR 82, 321; LG Dresden, WuM 94, 377).
  • LG Berlin, 26.01.2010 - 63 S 236/09

    Kündigung wegen Verhinderung von Modernisierungsarbeiten

    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Hierzu ist das vorgeworfene vertragswidrige Verhalten grundsätzlich nach Zeitpunkt, Anlass und Umständen zu bezeichnen (vgl. LG Berlin, GE 2010, 548).
  • LG Berlin, 18.04.2011 - 67 S 502/10

    Fristlose Kündigung wegen Rückstandes des Mieters mit den Mietzahlungen // Kann

    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Vorliegend ist jedoch nicht dargelegt worden, dass es hierdurch irgendwelche Substanzbeeinträchtigungen oder nach außen tretende Beeinträchtigungen - insbesondere durch Geruch oder Ungeziefer - gegeben hat bzw. diese zu befürchten sind (vgl. LG Berlin, GE 2011, 691).
  • LG Berlin, 05.11.1981 - 61 S 198/81
    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht dem gesetzlichen Vertreter i.S.v. § 131 Abs. 1 BGB nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss v. 13.04.1989- V ZR 145/99; BAGE 136, 131; LG Berlin, MDR 82, 321; LG Dresden, WuM 94, 377).
  • LG Berlin, 23.06.2009 - 63 S 476/08
    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Zuvor ist zu beachten, ob und inwieweit es dem Vermieter im Einzelfall möglich und zumutbar ist, den Mieter gem. § 541 BGB auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens bzw. auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen, notfalls auch unter Einschaltung gerichtlicher Hilfe (vgl. BGH, WuM 2011, 13; LG Berlin, GE 2009, 1316; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auf., § 543 BGB, Rz. 59; § 573 BGB, Rz. 22 m.W.N.).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Bei der nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gebotenen Gesamtabwägung war unter Berücksichtigung der besonderen Situation der unter Betreuung stehenden Beklagten vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung vorliegend ausnahmsweise eine Abmahnung erforderlich, um der Pflichtverletzung im Falle einer Missachtung der Abmahnung das nötige Gewicht für eine Kündigung zu verleihen (vgl. BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07, WuM 2008, 31).
  • BGH, 02.03.2000 - V ZR 145/99

    Bindungswirkung der Restitutionsentscheidung

    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht dem gesetzlichen Vertreter i.S.v. § 131 Abs. 1 BGB nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss v. 13.04.1989- V ZR 145/99; BAGE 136, 131; LG Berlin, MDR 82, 321; LG Dresden, WuM 94, 377).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht dem gesetzlichen Vertreter i.S.v. § 131 Abs. 1 BGB nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss v. 13.04.1989- V ZR 145/99; BAGE 136, 131; LG Berlin, MDR 82, 321; LG Dresden, WuM 94, 377).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 285/77

    Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt - Übergang des Eigentums mit Zahlung

    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Eine solche ist nämlich jedenfalls dann zu verneinen, wenn der Beweispflichtige, der in erster Linie gehalten ist, unverzüglich alles Erdenkliche zur Beweissicherung zu tun, selber in schuldhafter Weise eine Beweisnot (mit)verursacht hat (vgl. BGH, WM 1979, 81).
  • BGH, 05.10.2010 - VIII ZR 221/09

    Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
    Zuvor ist zu beachten, ob und inwieweit es dem Vermieter im Einzelfall möglich und zumutbar ist, den Mieter gem. § 541 BGB auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens bzw. auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen, notfalls auch unter Einschaltung gerichtlicher Hilfe (vgl. BGH, WuM 2011, 13; LG Berlin, GE 2009, 1316; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auf., § 543 BGB, Rz. 59; § 573 BGB, Rz. 22 m.W.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht