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LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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§ 36 InsO, § 829 ZPO, § 850i Abs 1 S 1 ZPO
Zwangsvollstreckungsverfahren: Unpfändbarkeit eines Vergleichsbetrages aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.04.2021 - 36d IN 1812/17
- LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Papierfundstellen
- NZI 2022, 275
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 26.09.2019 - IX ZB 21/19
Vorliegen von Einkünften im Sinne von § 850i ZPO bei Zahlung von monatlichen …
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Werden sonstige Einkünfte des Schuldners gepfändet, die kein Arbeitseinkommen sind, hat das Gericht dem Schuldner gemäß § 850i Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums davon so viel zu belassen, wie ihm nach freier Schätzung aus einem laufenden Arbeits- oder Dienstlohn pfändungsfrei nach den Vorschriften der §§ 850c, 850e ZPO verbliebe (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2019 - IX ZB 21/19 -, NZI 2019, 975 [975]).Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob der Schuldner das zur Entstehung der Forderung eingesetzte Kapital selbst erarbeitet hat, solange nur die Einkünfte aus dem Kapital von ihm selbst erzielt worden sind (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2019 - IX ZB 21/19 -, NZI 2019, 975 [975]).
- BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11
Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer …
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Ansprüche des Schuldners auf Versicherungsleistungen sind ebenfalls selbst erwirtschaftete Einkünfte, weil sie die Gegenleistung für die Prämien sind, die der Schuldner als Versicherungsnehmer an den Versicherer gezahlt hat (vgl. BGH, Urt. v. 1. Dezember 2011 - IX ZR 79/11 -, NZI 2012, 76 [78]). - BGH, 03.02.2011 - I ZB 2/10
Eidesstattliche Versicherung: Umfang der Offenbarungspflicht eines selbstständig …
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Eine künftige Geldforderung kann gemäß § 829 Abs. 1 ZPO gepfändet werden, sobald eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, die ihre Bestimmung der Art und der Person des Drittschuldners nach ermöglicht, auch wenn noch ungewiss oder unbestimmt ist, ob und in welcher Höhe eine Forderung entstehen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 2011 - I ZB 2/10 -, NJW-RR 2011, 851 [852 m.w.N.]).
- BGH, 07.04.2016 - IX ZB 69/15
Forderungspfändung: Unpfändbarkeit von nicht dem Erwerbseinkommen zuzuordnenden …
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Auf Einkünfte wie etwa Geschenke oder Pflichtteilsansprüche, die nicht auf der wirtschaftlichen Leistung des Schuldners beruhen, erstreckt sich der Schutz der Vorschrift dagegen nicht; denn insoweit überwiegt das Interesse der Gläubiger an einer effektiven Befriedigung ihrer Forderungen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. April 2016 - IX ZB 69/15 -, NZI 2016, 457 [459]). - BGH, 27.09.2018 - IX ZB 19/18
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte: Erbbauzinsen aus vor Insolvenzeröffnung …
- BGH, 20.12.2018 - IX ZB 8/17
Insolvenzverfahren: Zugehörigkeit der Ansprüche auf die Versicherungsleistung …
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Ferner gibt die absolute Höhe des Vergleichsbetrages hier keinen Anlass zu der Befürchtung, der Schuldner könnte ihn zur Finanzierung unangemessener Ausgaben missbrauchen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - IX ZB 8/17 - NZI 2018, 218 [219]). - BGH, 12.09.2019 - IX ZB 56/18
Pfändungsschutzes für Kaufpreisrentenansprüche; Pfändungsschutz für sonstige …
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
b) Der Umfang, in dem die Leistung des Versicherers gemäß §§ 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, 850i ZPO für unpfändbar zu erklären ist, ist durch eine wertende Entscheidung unter Abwägung aller Belange des Schuldners und der Gläubigergesamtheit entsprechend den Wertungen des gesetzlichen Pfändungsschutzes nach §§ 850ff. ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. September 2019 - IX ZB 56/18 -, NZI 2019, 977 [978]). - BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17
Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei …
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Ferner gibt die absolute Höhe des Vergleichsbetrages hier keinen Anlass zu der Befürchtung, der Schuldner könnte ihn zur Finanzierung unangemessener Ausgaben missbrauchen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - IX ZB 8/17 - NZI 2018, 218 [219]). - LG Dortmund, 18.01.2021 - 9 T 461/20
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Ist die Unpfändbarkeit einer einmaligen Zahlung wie hier des Vergleichsbetrages zu bestimmen, muss der Betrag in periodische Zahlungen während eines angemessenen fiktiven Zeitraums aufgeteilt werden, um eine Orientierung an den für wiederkehrende Einkünfte vorgesehenen Pfändungsfreigrenzen des § 850c Abs. 1 ZPO zu ermöglichen (vgl. LG Dortmund, Beschl. v. 18. Januar 2021 - 9 T 461/20 -, NZI 2021, 687 [688]; LG Bamberg, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 3 T 164/08 -, Rpfleger 2009, 327 [327];… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 850i Rdn. 2). - LG Bamberg, 27.01.2009 - 3 T 164/08
Einkommenspfändung: Pfändungsschutz für eine Abfindungszahlung
Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
Ist die Unpfändbarkeit einer einmaligen Zahlung wie hier des Vergleichsbetrages zu bestimmen, muss der Betrag in periodische Zahlungen während eines angemessenen fiktiven Zeitraums aufgeteilt werden, um eine Orientierung an den für wiederkehrende Einkünfte vorgesehenen Pfändungsfreigrenzen des § 850c Abs. 1 ZPO zu ermöglichen (vgl. LG Dortmund, Beschl. v. 18. Januar 2021 - 9 T 461/20 -, NZI 2021, 687 [688]; LG Bamberg, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 3 T 164/08 -, Rpfleger 2009, 327 [327];… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 850i Rdn. 2).