Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1617
LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21 (https://dejure.org/2022,1617)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2022 - 84 T 97/21 (https://dejure.org/2022,1617)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 84 T 97/21 (https://dejure.org/2022,1617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,1617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2022, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.09.2019 - IX ZB 21/19

    Vorliegen von Einkünften im Sinne von § 850i ZPO bei Zahlung von monatlichen

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Werden sonstige Einkünfte des Schuldners gepfändet, die kein Arbeitseinkommen sind, hat das Gericht dem Schuldner gemäß § 850i Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums davon so viel zu belassen, wie ihm nach freier Schätzung aus einem laufenden Arbeits- oder Dienstlohn pfändungsfrei nach den Vorschriften der §§ 850c, 850e ZPO verbliebe (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2019 - IX ZB 21/19 -, NZI 2019, 975 [975]).

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob der Schuldner das zur Entstehung der Forderung eingesetzte Kapital selbst erarbeitet hat, solange nur die Einkünfte aus dem Kapital von ihm selbst erzielt worden sind (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2019 - IX ZB 21/19 -, NZI 2019, 975 [975]).

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11

    Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Ansprüche des Schuldners auf Versicherungsleistungen sind ebenfalls selbst erwirtschaftete Einkünfte, weil sie die Gegenleistung für die Prämien sind, die der Schuldner als Versicherungsnehmer an den Versicherer gezahlt hat (vgl. BGH, Urt. v. 1. Dezember 2011 - IX ZR 79/11 -, NZI 2012, 76 [78]).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 2/10

    Eidesstattliche Versicherung: Umfang der Offenbarungspflicht eines selbstständig

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Eine künftige Geldforderung kann gemäß § 829 Abs. 1 ZPO gepfändet werden, sobald eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, die ihre Bestimmung der Art und der Person des Drittschuldners nach ermöglicht, auch wenn noch ungewiss oder unbestimmt ist, ob und in welcher Höhe eine Forderung entstehen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 2011 - I ZB 2/10 -, NJW-RR 2011, 851 [852 m.w.N.]).
  • BGH, 07.04.2016 - IX ZB 69/15

    Forderungspfändung: Unpfändbarkeit von nicht dem Erwerbseinkommen zuzuordnenden

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Auf Einkünfte wie etwa Geschenke oder Pflichtteilsansprüche, die nicht auf der wirtschaftlichen Leistung des Schuldners beruhen, erstreckt sich der Schutz der Vorschrift dagegen nicht; denn insoweit überwiegt das Interesse der Gläubiger an einer effektiven Befriedigung ihrer Forderungen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. April 2016 - IX ZB 69/15 -, NZI 2016, 457 [459]).
  • BGH, 27.09.2018 - IX ZB 19/18

    Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte: Erbbauzinsen aus vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Die Anordnung kann hier auf die Vorschrift des § 850i ZPO gestützt werden, die nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO im Insolvenzverfahren entsprechend gilt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. September 2018 - IX ZB 19/18 -, NZI 2018, 899 [899]).
  • BGH, 20.12.2018 - IX ZB 8/17

    Insolvenzverfahren: Zugehörigkeit der Ansprüche auf die Versicherungsleistung

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Ferner gibt die absolute Höhe des Vergleichsbetrages hier keinen Anlass zu der Befürchtung, der Schuldner könnte ihn zur Finanzierung unangemessener Ausgaben missbrauchen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - IX ZB 8/17 - NZI 2018, 218 [219]).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 56/18

    Pfändungsschutzes für Kaufpreisrentenansprüche; Pfändungsschutz für sonstige

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    b) Der Umfang, in dem die Leistung des Versicherers gemäß §§ 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, 850i ZPO für unpfändbar zu erklären ist, ist durch eine wertende Entscheidung unter Abwägung aller Belange des Schuldners und der Gläubigergesamtheit entsprechend den Wertungen des gesetzlichen Pfändungsschutzes nach §§ 850ff. ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. September 2019 - IX ZB 56/18 -, NZI 2019, 977 [978]).
  • BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17

    Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Ferner gibt die absolute Höhe des Vergleichsbetrages hier keinen Anlass zu der Befürchtung, der Schuldner könnte ihn zur Finanzierung unangemessener Ausgaben missbrauchen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - IX ZB 8/17 - NZI 2018, 218 [219]).
  • LG Dortmund, 18.01.2021 - 9 T 461/20
    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Ist die Unpfändbarkeit einer einmaligen Zahlung wie hier des Vergleichsbetrages zu bestimmen, muss der Betrag in periodische Zahlungen während eines angemessenen fiktiven Zeitraums aufgeteilt werden, um eine Orientierung an den für wiederkehrende Einkünfte vorgesehenen Pfändungsfreigrenzen des § 850c Abs. 1 ZPO zu ermöglichen (vgl. LG Dortmund, Beschl. v. 18. Januar 2021 - 9 T 461/20 -, NZI 2021, 687 [688]; LG Bamberg, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 3 T 164/08 -, Rpfleger 2009, 327 [327]; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 850i Rdn. 2).
  • LG Bamberg, 27.01.2009 - 3 T 164/08

    Einkommenspfändung: Pfändungsschutz für eine Abfindungszahlung

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2022 - 84 T 97/21
    Ist die Unpfändbarkeit einer einmaligen Zahlung wie hier des Vergleichsbetrages zu bestimmen, muss der Betrag in periodische Zahlungen während eines angemessenen fiktiven Zeitraums aufgeteilt werden, um eine Orientierung an den für wiederkehrende Einkünfte vorgesehenen Pfändungsfreigrenzen des § 850c Abs. 1 ZPO zu ermöglichen (vgl. LG Dortmund, Beschl. v. 18. Januar 2021 - 9 T 461/20 -, NZI 2021, 687 [688]; LG Bamberg, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 3 T 164/08 -, Rpfleger 2009, 327 [327]; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 850i Rdn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht