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   LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96   

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https://dejure.org/1996,8758
LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96 (https://dejure.org/1996,8758)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.05.1996 - 64 S 9/96 (https://dejure.org/1996,8758)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Mai 1996 - 64 S 9/96 (https://dejure.org/1996,8758)
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  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96
    Der Vermieter wird auch im Hinblick auf Art. 14 GG nicht unzumutbar belastet, wenn die Angabe des zutreffenden Ausgangsmietzinses als Wirksamkeitsvoraussetzung behandelt wird (vgl. BVerfG, NJW 1979, 31 ; 1987 313).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 1 BvR 494/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96
    Denn das Erfordernisses der schriftlichen Begründung des Mieterhöhungsschreibens (§ 2 Abs. 2 Satz 1 MHG ) hat seinen Grund darin, dem Mieter die Nachprüfung zu ermöglichen, ob das Begehren berechtigt ist (BVerfG, NJW 1987, 313 . Die Nachprüfung ist nur dann effektiv, wenn der Mieter weiß, was von ihm verlangt wird. Das setzt voraus, daß die Höhe des zukünftig verlangten Mietzinses im Erhöhungsschreiben eindeutig angegeben wird (Schultz in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. 1993, III. A/387).
  • OLG Hamm, 22.04.1985 - 4 REMiet 7/84

    Mietrecht; Sonderkündigungsrecht des Mieters; Versetzung des Mieters; Erstmalige

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96
    Denn Entscheidungen in diesem Sinne sind nicht nur die in Form von Rechtsentscheiden ergangenen, sondern jede Entscheidung unabhängig von der Form (KG, RE, WuM 1983, 283 ; OLG Hamm, RE, WuM 1985, 213 ; 1991, 248).
  • BayObLG, 17.11.1983 - REMiet 1/83
    Auszug aus LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96
    Sie ist einer generalisierenden Betrachtung zugänglich (zu diesem Kriterium: BayObLG, WuM 1984, 16 ).
  • KG, 24.06.1983 - 8 W REMiet 3712/82
    Auszug aus LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96
    Denn Entscheidungen in diesem Sinne sind nicht nur die in Form von Rechtsentscheiden ergangenen, sondern jede Entscheidung unabhängig von der Form (KG, RE, WuM 1983, 283 ; OLG Hamm, RE, WuM 1985, 213 ; 1991, 248).
  • AG Hamburg, 07.05.1982 - 43b C 262/81
    Auszug aus LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96
    Werden die Kürzungsbeträge vom Vermieter nicht in der Mieterhöhungserklärung angegeben, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverlangens (AG Hamburg, WuM 1985, 339; Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 2. Aufl. 1994, § 2 MHG , Rdn. 104 a).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Die Revision stützt sich auf einen zu dieser Rechtsfrage nach § 541 ZPO ergangenen Vorlagebeschluß des Landgerichts Berlin vom 24. Mai 1996 (WuM 1996, 463 = ZMR 1996, 561).
  • LG Berlin, 10.10.1996 - 67 S 187/96
    Die Zivilkammer 64 S 9/96 (GE 1996, 1189) die Frage vorgelegt, ob ein Mietzinserhöhungsverlangen, bei dem der Ausgangsmietzins unrichtig angegeben worden ist, unwirksam ist.
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