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LG Berlin, 24.07.2002 - 86 T 409/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnungsantrag namens einer Gesellschaft; Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung; Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Beschwerdebefugnis eines Gesellschafters; Antrag auf Feststellung der Erledigung; Erfordernis des Feststellungsinteresses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 02.05.2002 - 109 IN 1970/01
- LG Berlin, 24.07.2002 - 86 T 409/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 20.02.1989 - 4 W 53/89
Auszug aus LG Berlin, 24.07.2002 - 86 T 409/02
Auch eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners ist jedoch nur denkbar, wenn ein Prozessrechtsverhältnis zwischen mehreren Parteien existiert (KG NJW 1969, 850, 851), nicht jedoch bei einem so genannten gegnerlosen Verfahren (vgl. dazu OLG Koblenz ZIP 1989, 660, 661).
- BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16
Kostenfestsetzung nach Abweisung eines durch den Gesellschafter einer …
Entsprechendes gilt für mehrere Antragsberechtigte eines Schuldners, weil sie auf Seiten des Schuldners stehen (vgl. LG Berlin, ZInsO 2002, 884, 885;… Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 4. Aufl., § 15 InsO Rn. 15;… HK-InsO/Sternal 8. Aufl., § 15 Rn. 17; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 2).