Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.09.1996 - 524 Qs 25/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3571
LG Berlin, 24.09.1996 - 524 Qs 25/96 (https://dejure.org/1996,3571)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.09.1996 - 524 Qs 25/96 (https://dejure.org/1996,3571)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. September 1996 - 524 Qs 25/96 (https://dejure.org/1996,3571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 116
  • StV 1997, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.01.1995 - 1 Ws 876/94

    Strafvollstreckungsverfahren; Strafzeitberechnung; Pflichtverteidiger;

    Auszug aus LG Berlin, 24.09.1996 - 524 Qs 25/96
    Wie das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung vom 3. Januar 1995 - 1 Ws 876/94 - (abgedruckt in StV 1995, 537 f.) feststellt, geht es bei einer solchen Fallkonstellation nicht darum, dem Verteidiger im nachhinein einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 4 Ws 317/95
    Auszug aus LG Berlin, 24.09.1996 - 524 Qs 25/96
    Zwar ist richtig, daß die rückwirkende Bestellung eines Verteidigers zum Pflichtverteidiger nach Verfahrensabschluß grundsätzlich nicht zulässig ist (OLG Düsseldorf vom 4. Dezember 1995 - 4 Ws 317/95, abgedruckt in NStZ-RR 1996, 171 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht