Rechtsprechung
LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 103/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 286 Abs 4 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 985 BGB
Darlegungs- und Beweislast für Ausgleich eines mietrechtlichen Zahlungsrückstands - IWW
- meinmietrecht.de
Verzug mit Mietzahlung - Voraussetzungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlungsanweisung vor Fälligkeit genügt!
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zahlungsverzug bei Mietrückständen: Mieter trägt Beweislast für verspäteten ...
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen für einen ein kündigungsrelevanter Zahlungsverzug der Mieter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei fehlender Nachweisbarkeit des Eingangs der Mietzahlung müssen Mieter umgehend erneute Überweisung vornehmen - Anderenfalls droht Kündigung wegen Zahlungsrückstands
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zahlungsanweisung vor Fälligkeit genügt! (IMR 2023, 263)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 05.04.2022 - 5 C 224/21
- LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 103/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15
Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr; …
Auszug aus LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 103/22
Gemäß § 270 Abs. 1 BGB trägt der Schuldner allerdings die Verlustgefahr bei Geldleistungen, denn Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. v. 5. Oktober 2016 - VIII ZR 222/15, NJW 2017, 1596 Tz. 23 m.w.N.).Die Frage, wer bei einer Geldschuld als qualifizierter Schickschuld das Verlustrisiko trägt, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. erneut BGH, Urt. v. 5. Oktober 2016 - VIII ZR 222/15, NJW 2017, 1596 Tz. 23 m.w.N.).
- LG Berlin, 13.10.2016 - 67 S 285/16
Wohnraummietvertrag: Ausschluss der Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzugs …
Auszug aus LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 103/22
Ein bis dahin womöglich bestehender unvermeidbarer Tatsachenirrtum ist spätestens mit Zustellung der Klageschrift entfallen (vgl. Kammer, Beschl. v. 13.10.2016 - 67 S 285/16, BeckRS 2016, 108146 Tz. 8 m.w.N.). - LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
Räumung nach Schonfristzahlung: Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung des …
Auszug aus LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 103/22
Sie ist zur Beschaffung von Ersatzwohnraum vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts und der gesundheitlichen Einschränkungen der Beklagten erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Kammer, Urt. v. 3. März 2020 - 67 S 212/19, juris Tz. 28).