Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 223/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9162
LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 223/20 (https://dejure.org/2023,9162)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.04.2023 - 67 S 223/20 (https://dejure.org/2023,9162)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. April 2023 - 67 S 223/20 (https://dejure.org/2023,9162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,9162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei einer Vermietermehrheit ist die Mieterhöhungsklage einheitlich zu erheben! (IMR 2023, 343)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 102/12

    Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 223/20
    Denn diese hätte eine Klageerhebung durch sämtliche Vermieter oder jedenfalls die Offenlegung einer gewillkürten Prozessstandschaft sowie eine deren Anforderungen genügende Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 Satz 1 BGB erfordert (vgl. BGH, Urt. v. 12. Dezember 2013 - III ZR 102/12, BeckRS 2014, 33 Tz. 36 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 223/20
    Selbst im Falle der Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft wäre aber ein auf Leistung an sämtliche Rechtsinhaber gerichteter Klageantrag erforderlich (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. vom 14. September 2018 - V ZR 267/17, NJW 2019, 310, Tz. 27 m.w.N.; Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 432 Rz. 8).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 24/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Januar 2021 - 67 S 223/20 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB).

    die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 19. und vom 26. Januar 2021 - 67 S 223/20 - aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht Berlin zur erneuten Entscheidung über die mit Schriftsatz vom 6. August 2020 gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 15. Juli 2020 eingelegte Berufung zu verweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht