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   LG Berlin, 25.07.2002 - 67 S 413/01   

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https://dejure.org/2002,27895
LG Berlin, 25.07.2002 - 67 S 413/01 (https://dejure.org/2002,27895)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.07.2002 - 67 S 413/01 (https://dejure.org/2002,27895)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 67 S 413/01 (https://dejure.org/2002,27895)
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  • LG Berlin, 03.03.1992 - 64 S 382/91
    Auszug aus LG Berlin, 25.07.2002 - 67 S 413/01
    a) Die Quotenhaftungsklausel in Nr. 10 der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 10.7.1990 ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (vgl. LG Berlin - 64 S 382/91 -, GE 1992, 1331; LG Berlin - 62 S 87/96 -, GE 1996, 1183; Schmidt-Futterer [Langenberg], § 548 BGB a.F. Rn. 69), denn sie gibt dem Vermieter einen Abgeltungsanspruch von 100 %, wenn die letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende länger als fünf Jahre zurückliegen.

    Der Mieter kann die Schönheitsreparaturen nur bis zum Ende des Mietverhältnisses und nicht mehr auf Grund der Aufforderung des Vermieters innerhalb der von ihm gesetzten Nachfrist nachholen, so dass der von der gesetzlichen Regelung angestrebte Interessenausgleich zum Nachteil des Mieters umgangen wird (LG Berlin, - 64 S 382/91 -, GE 1992, 1331).

  • LG Berlin, 12.09.1996 - 62 S 87/96
    Auszug aus LG Berlin, 25.07.2002 - 67 S 413/01
    a) Die Quotenhaftungsklausel in Nr. 10 der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 10.7.1990 ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (vgl. LG Berlin - 64 S 382/91 -, GE 1992, 1331; LG Berlin - 62 S 87/96 -, GE 1996, 1183; Schmidt-Futterer [Langenberg], § 548 BGB a.F. Rn. 69), denn sie gibt dem Vermieter einen Abgeltungsanspruch von 100 %, wenn die letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende länger als fünf Jahre zurückliegen.

    Die vollständige Unwirksamkeit der Klauselkombination ergibt sich aus dem inneren Sachzusammenhang, denn der Mieter weiß nicht, ob er bei Nichtdurchführung der Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses einem direkten Zahlungsanspruch des Vermieters ausgesetzt ist oder ob das formelle Verfahren nach § 326 Abs. 1 BGB a.F. eingehalten werden muss, so dass ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des AGBG vorliegt (LG Berlin - 62 S 87/96 -, GE 1996, 1183).

  • BGH, 13.10.1982 - VIII ZR 197/81

    Verstoß gegen die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache - Geltendmachung des

    Auszug aus LG Berlin, 25.07.2002 - 67 S 413/01
    Es ist davon auszugehen, dass die mangelnde Rückgabe der gemieteten Wohnung dem grundsätzlichen Willen der Klägerin widersprach (vgl. BGH, NJW 1983, 112), denn eine Fortsetzung des streitgegenständlichen Mietverhältnisses wurde von den Parteien nicht in Erwägung gezogen.
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus LG Berlin, 25.07.2002 - 67 S 413/01
    Die von der Klägerin geltend gemachten Zinsansprüche ergeben sich aus §§ 284 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB a.F. Die Fälligkeit der Nutzungsentschädigung gemäß § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. richtet sich nach der Fälligkeit der vorhergehenden Mietzinszahlungen (BGH, NJW 1974, 556), die nach § 8 Nr. 1 des Mietvertrages vom 10.7.1990 kalendermäßig bestimmt war.
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