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   LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14   

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LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14 (https://dejure.org/2014,29210)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2014 - 67 S 198/14 (https://dejure.org/2014,29210)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2014 - 67 S 198/14 (https://dejure.org/2014,29210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 141 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 448 ZPO, § 546 Abs 1 BGB, § 573 Abs 1 S 1 BGB
    Räumungsprozess: Parteivernehmung bei Eigenbedarfskündigung; freie Beweiswürdigung

  • RA Kotz

    Parteivernehmung eines Vermieters bei Beweisnot bzgl. Eigenbedarf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung ist ausreichend zu begründen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eigenbedarfskündigung: Möglichkeiten des Vermieters, den geltend gemachten Eigenbedarf zu beweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen für unstreitigen Eigenbedarf des Vermieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Beweislast bei einer streitigen Eigenbedarfskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarf: Parteivernehmung möglich? (IMR 2015, 41)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3585
  • NZM 2014, 786
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Berlin, 18.10.2013 - 63 S 87/13

    Eigenbedarfskündigung setzt "Eigenbedarf" voraus!

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Auch eine Vernehmung gemäß § 448 ZPO von Amts wegen hatte zu unterbleiben, da es insoweit an dem erforderlichen Anbeweis im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den von dem Kläger behaupteten Eigennutzungswunsch fehlte (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222; LG Berlin, Urt. v. 18. Oktober 2013 - 63 S 87/13, ZMR 2014, 535).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Zwar kann im Zivilprozess im Falle der Beweisnot einer Partei deren Einvernahme nach § 448 ZPO oder Anhörung nach § 141 ZPO geboten sein (BVerfG, Beschl. v. 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00, NJW 2001, 2531 Tz. 15-16).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Denn das Amtsgericht hat es unterlassen, die Durchführung und den Inhalt der Parteianhörung, die es wie eine Parteiaussage gewürdigt und als zentralen Beweis zu Lasten der Beklagten verwertet hat, entweder im Sitzungsprotokoll oder im Urteil wiederzugeben (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, NJW 1969, 428 Tz. 15; Beschl. v. 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Tz. 10): Während das erstinstanzliche Sitzungsprotokoll weder zur Durchführung noch zum Inhalt der Parteianhörung Angaben enthält, erwähnt der erstinstanzliche Urteilstatbestand in seiner Prozessgeschichte zwar eine Anhörung des Klägers, bei der dieser den behaupteten Eigenbedarf "bekräftigt und bestätigt hat, dass er mit seiner Familie tatsächlich in die Wohnung einziehen wolle." Die getroffene Feststellung ist jedoch bereits formal unzureichend, da sich der Inhalt der ohnehin nur verknappt wiedergegebenen Aussage des Klägers nicht deutlich von deren Würdigung abhebt (BGH, Beschl. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, a.a.O. Tz. 13, 17).
  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß -

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Der Kläger hat zwar einen entsprechenden Eigenbedarf behauptet, diesen jedoch als insoweit darlegungs- und beweisbelastete Partei (BVerfG, Beschl. v. 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93, NJW 1993, 2165 Tz. 26 ff.; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 573 Rz. 70 m.w.N.) auf das erhebliche Bestreiten der Beklagten nicht zu beweisen vermocht.
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 115/12

    Warenverlust im Multimodaltransport von Containern auf Schiene und Straße:

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Eine derartige richterliche Überzeugung aber setzt einen auf Grundlage der klägerseits dargetanen Indiztatsachen nicht zu gewinnenden Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2013 - I ZR 115/12, MDR 2013, 1412 Tz. 30) und der weit über die vom Amtsgericht für ausreichend erachtete bloße Plausibilität des Kündigungssachverhaltes hinausgeht.
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Auch eine Vernehmung gemäß § 448 ZPO von Amts wegen hatte zu unterbleiben, da es insoweit an dem erforderlichen Anbeweis im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den von dem Kläger behaupteten Eigennutzungswunsch fehlte (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222; LG Berlin, Urt. v. 18. Oktober 2013 - 63 S 87/13, ZMR 2014, 535).
  • BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 254/06

    Voraussetzungen der Kündigung von Mietverhältnissen in einer von einer Bank in

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Allerdings kann das Kündigungsrecht gemäß § 573d Abs. 1 BGB nur unter Beachtung der Kündigungsschutzvorschrift des § 573 BGB ausgeübt werden (BGH, Urt. v. 16. Januar 2008 - VIII ZR 254/06, NJW-RR 2008, 86 Tz. 12).
  • BGH, 27.11.1968 - IV ZR 675/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Denn das Amtsgericht hat es unterlassen, die Durchführung und den Inhalt der Parteianhörung, die es wie eine Parteiaussage gewürdigt und als zentralen Beweis zu Lasten der Beklagten verwertet hat, entweder im Sitzungsprotokoll oder im Urteil wiederzugeben (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, NJW 1969, 428 Tz. 15; Beschl. v. 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Tz. 10): Während das erstinstanzliche Sitzungsprotokoll weder zur Durchführung noch zum Inhalt der Parteianhörung Angaben enthält, erwähnt der erstinstanzliche Urteilstatbestand in seiner Prozessgeschichte zwar eine Anhörung des Klägers, bei der dieser den behaupteten Eigenbedarf "bekräftigt und bestätigt hat, dass er mit seiner Familie tatsächlich in die Wohnung einziehen wolle." Die getroffene Feststellung ist jedoch bereits formal unzureichend, da sich der Inhalt der ohnehin nur verknappt wiedergegebenen Aussage des Klägers nicht deutlich von deren Würdigung abhebt (BGH, Beschl. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, a.a.O. Tz. 13, 17).
  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88

    Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Davon ausgehend bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob es sich bei der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung des "Hauswart-Dienstvertrages" vom 2. Januar 1977 um eine Werkdienstwohnung i.S.d. § 576 b Abs. 1 BGB handelte, deren hier lediglich ausgesprochener Teilkündigung der Fortbestand des Dienstverhältnisses entgegen gestanden hätte (BAG, Urt. v. 23. August 1989 - 5 AZR 569/88, WuM 1990, 285; Urt. vom 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92, WuM 1993, 353; Rolfs, in: Staudinger, Neubearb.
  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
    Davon ausgehend bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob es sich bei der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung des "Hauswart-Dienstvertrages" vom 2. Januar 1977 um eine Werkdienstwohnung i.S.d. § 576 b Abs. 1 BGB handelte, deren hier lediglich ausgesprochener Teilkündigung der Fortbestand des Dienstverhältnisses entgegen gestanden hätte (BAG, Urt. v. 23. August 1989 - 5 AZR 569/88, WuM 1990, 285; Urt. vom 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92, WuM 1993, 353; Rolfs, in: Staudinger, Neubearb.
  • LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22

    Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden

    Die Klägerin hat den von ihr behaupteten Nutzungswunsch als insoweit beweisbelastete Partei zur vollen Überzeugung der Kammer bewiesen (vgl. zum Beweismaß Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14, NJW 2014, 3585).
  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der

    Während der Mieter seiner Bestreitenslast schon mit einem Bestreiten mit Nichtwissen i.S.d. § 138 Abs. 4 ZPO genügt, reicht für eine auf streitigen Eigenbedarf gestützte Räumungsverurteilung allein der Vollbeweis des behaupteten Eigenbedarfs, nicht hingegen die vom Amtsgericht für genügend erachtete bloße Plausibilität des Kündigungsvorbringens aus (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14, NJW 2014, 3585, juris Tz. 5).
  • LG Berlin, 07.05.2015 - 67 S 117/14

    Berufung nach Abweisung der Räumungsklage des Wohnraumvermieter: Behandlung

    Will der Vermieter - wie der Kläger - selbst in die Wohnung einziehen, so kann er entweder die zu beweisende Haupttatsache dartun und beweisen oder er hat statt der zu beweisenden Haupttatsache Indizien vortragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den Schluss auf die Nutzungsabsicht rechtfertigen (vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14, NJW 2014, 3585 m.w.N.).
  • LG Berlin, 07.12.2023 - 67 S 20/23

    Eigenbedarfskündigung und Härte für den Mieter

    Der Kläger hat den von ihm behaupteten Nutzungswunsch als insoweit beweisbelastete Partei zur vollen Überzeugung der Kammer bewiesen (vgl. zum Beweismaß Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14, NJW 2014, 3585, juris Tz. 5).
  • LG Berlin, 10.09.2019 - 67 S 149/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei unwahren Aussagen im

    Erforderlich ist auch hier die Führung des Vollbeweises (vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 , juris Tz. 5 ).
  • LG Berlin, 19.10.2023 - 67 S 119/23

    Eigenbedarfskündigung für sozial eng verbundenen Cousin

    Denn die Klägerin hat den von ihr behaupteten Nutzungswunsch als insoweit beweisbelastete Partei zur vollen Überzeugung der Kammer bewiesen (vgl. zum Beweismaß Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14, NJW 2014, 3585, juris Tz. 5).
  • LG Berlin, 11.12.2014 - 67 S 278/14

    Wohnraummiete: Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur monatlichen

    Eine Parteieinvernahme der Beklagten zu ihrem streitigen Vorbringen hatte zu unterbleiben, da weder die Voraussetzungen des § 447 ZPO, noch die der §§ 448, 141 ZPO erfüllt waren, auch nicht unter Beachtung des Gebots der prozessualen Waffengleichheit (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14, NJW 2014, 3585 Tz. 7 m.w.N.).
  • AG Berlin-Mitte, 24.11.2021 - 9 C 278/20

    Sog. "Nest-Modell" als Eigenbedarf?

    Dafür reicht bezüglich des behaupteten Wohnungs-Nutzungswunsches des Wohnungs-Vermieters für sich oder seine Angehörigen die Plausibilität dieses Wunsches indes nicht aus (vergleiche Landgericht Berlin, NZM 2019, 371, 372 (Randziffern 10 und 17), 373 (Randziffern 20 und 22), 374 (Randziffer 32); GE 2019, 1311, 1312 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 04. September 2019, Geschäftszeichen: 67 S 64/19 mit weiteren Nachweisen; GE 2018, 1000 f. und 262, jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 19. Oktober 2017, Geschäftszeichen: 67 S 202/17, Ziffer I.; NJW 2014, 3585, 3586 mit weiteren Nachweisen; Amtsgericht Mitte, Urteil vom 08. Mai 2019, Geschäftszeichen: 9 C 343/18, Ziffer II. 1. Buchstabe a) (2) (a) mit weiteren Nachweisen; Selk, NZM 2019, 914, 915 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LG Berlin, 28.05.2020 - 67 S 21/20

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung bei Verweigerung von Modernisierungsarbeiten

    Ein dem Beklagten günstigeres Beweisergebnis ist nicht aufgrund seiner eigenen Einvernahme als Partei gerechtfertigt, die die Kammer zur Beseitigung seiner nicht anderweitig zu behebenden Beweisnot angeordnet hat (st. Rspr. der Kammer, vgl. nur Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 ).
  • AG Berlin-Mitte, 21.09.2016 - 9 C 148/16

    Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

    Im Übrigen kam eine informelle Anhörung der Beklagte gemäß § 141 Absatz 1 Satz 1 ZPO hier nicht in Betracht, weil dies nur möglich ist, wenn die gegnerische Partei beweisbelastet ist und keinen ("neutralen") Zeugen aufbietet, nicht aber, wenn - wie hier - die beweisbelastete Partei keinen Zeugen anbietet (vergleiche Bundesverfassungsgericht, NJW 2001, 2531 mit weiteren Nachweisen; Bundesgerichtshof, MDR 2006, 285 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, OLGR 2009, 454, 455 mit weiteren Nachweisen; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03. Februar 2014, Geschäftszeichen: 3 U 1045/13, zitiert nach BeckRS 2014, 05668; Landgericht Berlin, NJW 2014, 3585, 3586 f. mit weiteren Nachweisen; Greger, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage (2016), § 448, Randnummer 2a mit weiteren Nachweisen, in Verbindung mit § 141, Randnummer 3).
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