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   LG Berlin, 25.09.2018 - 55 S 235/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,32051
LG Berlin, 25.09.2018 - 55 S 235/17 WEG (https://dejure.org/2018,32051)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2018 - 55 S 235/17 WEG (https://dejure.org/2018,32051)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2018 - 55 S 235/17 WEG (https://dejure.org/2018,32051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wohnungseigentum: Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Erhebung einer Schadensersatzklage gegen den WEG-Verwalter im Rahmen der Notgeschäftsführung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notgeschäftsführung und Prozessführung gegen Verwalter, Austausch von Heizkörperthermostaten und Vergütungsvereinbarung mit Rechtsanwälten ohne Beschlussfassung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 2
    Keine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen (hier ausgeschiedenen) Verwalter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einzelner Wohnungseigentümer kann Verwalter nicht auf Schadensersatz verklagen; §§ 21, 27 WEG

  • mietrechtsiegen.de

    Schadensersatzklage gegen WEG-Verwalter: Notgeschäftsführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann einzelner Eigentümer Schadensersatz vom Verwalter einklagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz vom Verwalter: Keine Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümers! (IMR 2018, 529)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2018 - 55 S 235/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der die Kammer folgt - ist ein einzelner Wohnungseigentümer nicht befugt, einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch im eigenen Namen gegen den amtierenden oder ausgeschiedenen Verwalter geltend zu machen (BGH v. 15.12.1988 - V ZB 9788, BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091, - juris Tz. 27; BGH v. 8.6.2018 - V ZR 125/17, Tz. 26).

    Die Umständlichkeit dieser Verfahren muss im Interesse der Gemeinschaftsbelange hingenommen werden (zum Vorstehenden: BGH v. 15.12.1988 - V ZB 9788, BGHZ 106, 222 NJW 1989, 1091, - juris Tz. 27).

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2018 - 55 S 235/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der die Kammer folgt - ist ein einzelner Wohnungseigentümer nicht befugt, einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch im eigenen Namen gegen den amtierenden oder ausgeschiedenen Verwalter geltend zu machen (BGH v. 15.12.1988 - V ZB 9788, BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091, - juris Tz. 27; BGH v. 8.6.2018 - V ZR 125/17, Tz. 26).
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