Rechtsprechung
LG Berlin, 25.10.2016 - 63 S 35/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 556 BGB
Wohnraummietvertrag: Ablauf der Einwendungsfrist gegen eine Betriebskostenabrechnung - mietrechtsiegen.de
Betriebskostenabrechnung - Ablauf der Einwendungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann endet die Einspruchsfrist gegen eine Betriebskostenabrechnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung und Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung - Kein Fristende am Ende des Kalendermonats
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berechnung der Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen (IMR 2017, 1064)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 14.12.2015 - 5 C 105/15
- LG Berlin, 25.10.2016 - 63 S 35/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 47/05
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen des Einbaus neuer Fenster
Auszug aus LG Berlin, 25.10.2016 - 63 S 35/16
Grundsätzlich muss die Erhöhungserklärung selbst erläutern, aufgrund welcher baulicher Maßnahmen es sich um eine Modernisierung handelt, so dass neben der schlagwortartigen Bezeichnung der Gewerke diejenigen Tatsachen darzulegen, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Maßnahme eine nachhaltige Energieeinsparung bewirkt (BGH Urt.v. 25.01.2006 - VIII ZR 47/05 - juris). - BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen …
Auszug aus LG Berlin, 25.10.2016 - 63 S 35/16
Die Klägerin hat jedoch aufgrund des Eintritts der Abrechnungsreife keinen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vorschüsse auf die Nebenkosten für 2014 (z.B. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - VIII ZR 133/10 -, juris). - LG Frankfurt/Oder, 20.11.2012 - 16 S 47/12
Betriebskostenabrechnung der Wohnraummiete: Ablauf der Einwendungsfrist am …
Auszug aus LG Berlin, 25.10.2016 - 63 S 35/16
Sofern das Amtsgericht die Auffassung unter Berufung auf ein jeglicher Begründung entbehrendes Urteil des LG Frankfurt (Oder) (v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 - juris) meint, die Widerspruchsfrist laufe jeweils bis zum Ende des Monats, ergibt sich das Gegenteil bereits aus dem Gesetz.