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   LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15   

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LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15 (https://dejure.org/2015,8135)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2015 - 67 S 77/15 (https://dejure.org/2015,8135)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2015 - 67 S 77/15 (https://dejure.org/2015,8135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mieterhöhungsrecht aus Förderungsvertrag mit der IBB; keine einkommensabhängige Miete

  • mietrechtsiegen.de

    Vereinbarung einer einkommensabhängigen Miethöhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung für preisfreien Wohnraum nur in den gesetzlich geregelten Fällen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine einkommensabhängige Miete für preisfreien Wohnraum!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verknüpfung einer Mieterhöhung an die Einkommensverhältnisse des Mieters (IMR 2015, 318)

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 41/03

    Zulässigkeit eines Mietverzichts mit anschließender Erhöhung im öffentlich

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
    Alldies verkennt die Berufung, die zudem der unzutreffenden Auffassung ist, ihre Rechtsvorgängerin habe für den Zeitraum der Förderung einen gemäß § 557 Abs. 4 BGB unbedenklichen und nunmehr wieder aufgelebten anteiligen Mietverzicht geübt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12. November 2003 - VIII ZR 41/03, ZMR 2004, 174; Kammer, a.a.O.).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
    Denn die Nichtigkeit der getroffenen Abrede folgt allein aus ihrem gemäß § 557 Abs. 4 BGB verbotswidrigen Inhalt, unabhängig von ihrer Transparenz und den subjektiven Vorstellungen der Vertragsparteien (vgl. BGH, Urt. v. 25. März 1993 - IX ZR 192/92, NJW 1993, 1638 Tz. 21; Sack/Seibl, in: Staudinger, BGB, Neuberab. 2011, § 134 Rz. 82 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
    Umfasst sind davon solche Abreden, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung abändern (BGH, Urt. v. 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NZM 2009, 613).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
    Keine der Klägerin günstigere Beurteilung folgt aus dem zwischen der ursprünglichen Vermieterin und der IBB geschlossenen Fördervertrag, der die Klägerin mangels einer entsprechenden rechtsgeschäftlichen Vereinbarung mit ihrer Rechtsvorgängerin zwar nicht unmittelbar bindet (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445), in den sie aber durch den Erwerb des Grundstücks über den Mietvertrag nebst ergänzender Vereinbarungen in den Anlagen eingetreten und daraus in gleicher Weise wie ihre Rechtsvorgängerin berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 10. September 2003 - VIII ZR 58/03, NJW 2003, 3767; Kammer, Urt. v. 5. September 2013 - 67 S 24/13, n.v.).
  • BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 58/03

    Erwerb eines öffentlich geförderten Wohnhauses in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
    Keine der Klägerin günstigere Beurteilung folgt aus dem zwischen der ursprünglichen Vermieterin und der IBB geschlossenen Fördervertrag, der die Klägerin mangels einer entsprechenden rechtsgeschäftlichen Vereinbarung mit ihrer Rechtsvorgängerin zwar nicht unmittelbar bindet (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445), in den sie aber durch den Erwerb des Grundstücks über den Mietvertrag nebst ergänzender Vereinbarungen in den Anlagen eingetreten und daraus in gleicher Weise wie ihre Rechtsvorgängerin berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 10. September 2003 - VIII ZR 58/03, NJW 2003, 3767; Kammer, Urt. v. 5. September 2013 - 67 S 24/13, n.v.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
    Unbedenklich wäre es allein gewesen, wenn die Beklagte während des Bestehens des Mietverhältnisses einer Mieterhöhung auf den von der Klägerin nunmehr verlangten Mietzins zustimmt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, NJW-RR 2005, 1464 (sub II.1 (zu § 10 Abs. 1 MHG)).
  • LG Berlin, 17.05.2016 - 67 S 115/16

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Abhängigkeit der Miethöhe

    Ginge man davon aus, dass die dortige Regelung der Vertragsanpassung nicht eindeutig oder lückenhaft wäre, so wäre sie wegen § 305c Abs. 2 BGB in dem dargelegten Sinne zu Lasten der Beklagten auszulegen, die als Verwenderin der insoweit vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen das Verständnisrisiko allein zu tragen hat (vgl. für den umgekehrten Fall der Erhöhung: Kammer, Beschl. v. 26. März 2015 - 67 S 77/15, ZMR 2015, 699, Tz. 7, zit. nach juris).
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