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   LG Berlin, 26.03.2018 - 537 Qs 26/18   

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LG Berlin, 26.03.2018 - 537 Qs 26/18 (https://dejure.org/2018,7016)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2018 - 537 Qs 26/18 (https://dejure.org/2018,7016)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2018 - 537 Qs 26/18 (https://dejure.org/2018,7016)
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  • LG Berlin, 16.01.2018 - 501 Qs 127/17

    Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Entstehung einer zusätzlichen

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2018 - 537 Qs 26/18
    Diese Auffassung beruhte im Wesentlichen auf der nach alter Rechtslage vorzunehmenden Unterscheidung zwischen Einziehung und Verfall, die sich infolge der unterschiedslosen Bezeichnung der Anordnungen gemäß §§ 73 ff. StGB n. F. als "Einziehung" erledigt hat (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 501 Qs 127/17 -, Rn. 7, juris, mit zustimmender Anmerkung von Burhoff unter http://blog.burhoff.de/2018/01/achtung-hier-die-erste-gebuehrenentscheidung-zur-neuen-einziehung-nach-neuem-recht/).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2014 - 1 Ws 212/13

    Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2018 - 537 Qs 26/18
    Soweit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die Auffassung vertreten wurde, die Gebührenvorschrift der Nr. 4142 VV RVG sei nicht anwendbar bei Wertersatz, wenn er den Charakter eines zivilrechtlichen Schadensersatzes habe (vgl. Gerold/ Schmidt/ Burhoff , RVG, 23. Aufl. 2017, VV 4142, Rn. 8; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 Qs 18/11 -, Rn. 7, juris; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014 - 1 Ws 212/13 -, Rn. 11), dürfte dies angesichts der Gesetzesänderung überholt sein.
  • LG Saarbrücken, 10.01.2012 - 2 Qs 18/11

    Rückgewinnungshilfe; dinglicher Arrest, zusätzliche Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2018 - 537 Qs 26/18
    Soweit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die Auffassung vertreten wurde, die Gebührenvorschrift der Nr. 4142 VV RVG sei nicht anwendbar bei Wertersatz, wenn er den Charakter eines zivilrechtlichen Schadensersatzes habe (vgl. Gerold/ Schmidt/ Burhoff , RVG, 23. Aufl. 2017, VV 4142, Rn. 8; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 Qs 18/11 -, Rn. 7, juris; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014 - 1 Ws 212/13 -, Rn. 11), dürfte dies angesichts der Gesetzesänderung überholt sein.
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