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   LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16   

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https://dejure.org/2016,13267
LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16 (https://dejure.org/2016,13267)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.04.2016 - 67 S 78/16 (https://dejure.org/2016,13267)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. April 2016 - 67 S 78/16 (https://dejure.org/2016,13267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 554 Abs 2 S 2 BGB vom 02.01.2002, § 554 Abs 2 S 3 BGB vom 02.01.2002, § 559 Abs 1 BGB vom 02.01.2002
    Wohnraummiete: Wegfall der Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen wegen einer nicht zu rechtfertigenden Härte; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der nicht zu rechtfertigenden Härte

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Härteeinwand bei Mieterhöhung nach nichtangekündigter Modernisierungsmaßnahme; §§ 554, 559 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Modernisierungsmaßnahme - Wegfall der Duldungspflicht des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung nach Modernisierung kann unzulässige Härte sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzung der nicht zu rechtfertigenden Härte bei einer Modernisierungsmieterhöhung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin lässt Außenaufzüge anbauen - Höhere Miete wegen einer Modernisierungsmaßnahme stellt für Mieterin mit niedrigem Einkommen eine unzulässige Härte dar

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unzulässige Härte einer Modernisierungsmieterhöhung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung nach Modernisierung: Ausnahmen für mittellose Mieter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufzug eingebaut - muss Mieterhöhung bezahlt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung der nicht zu rechtfertigenden Härte bei einer Modernisierungsmieterhöhung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmieterhöhung kann unzulässige Härte sein

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Modernisierung - Mieter kann die Mieterhöhung nicht zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Aufzug im Mietshaus: Darf der Vermieter ihn einfach stilllegen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzung der nicht zu rechtfertigenden Härte bei einer Modernisierungsmieterhöhung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung nach Modernisierung kann für Mieter eine unzulässige Härte sein! (IMR 2016, 317)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Mitte - 17 C 259/15
  • LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2013 - VIII ZR 174/13

    Wohnraummiete: Vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen als nicht zu

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16
    Es ist vielmehr auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles abzustellen, wobei neben den modernisierungsbedingten finanziellen Belastungen des Mieters auch das Maß der durch die Modernisierung geschaffenen Komfortverbesserung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2013 - VIII ZR 174/13, NJW-RR 2014, 396 Tz. 1, 2).

    Bedingt durch diese Wechselwirkung führen - selbst nur anteilige - modernisierungsbedingte Mieterhöhungen bei Mietern mit einem besonders niedrigen Einkommen allenfalls dann nicht zu einer nicht zu rechtfertigenden Härte, wenn die Modernisierung mit einem nachhaltigen und deutlichen Zuwachs an Wohnkomfort verbunden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2013 - VIII ZR 174/13, NJW-RR 2014, 396 Tz. 2 (zur Berücksichtigung des Komfortzuwachses)).

  • BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 164/10

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16
    Zwar ist auch in solchen Fällen eine spätere Modernisierungsmieterhöhung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 2. März 2011 - VIII ZR 164/10, NJW 2011, 1220 Tz. 14).
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZR 120/11

    Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast einer unterhaltsberechtigten

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16
    Erst wenn ihr Vorbringen diesen Anforderungen genügt hätte, wäre es an der Beklagten gewesen, die substantiiert vorgetragenen zusätzlichen Einkünfte zu widerlegen (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 2013 - XII ZR 120/11, NJW 2013, 1447; LG Berlin, Urt. v. 9. Juli 2013 - 63 S 438/12, juris Tz. 4).
  • LG Berlin, 09.07.2013 - 63 S 438/12

    Wann muss der Mieter eine Modernisierung nicht dulden?

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16
    Erst wenn ihr Vorbringen diesen Anforderungen genügt hätte, wäre es an der Beklagten gewesen, die substantiiert vorgetragenen zusätzlichen Einkünfte zu widerlegen (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 2013 - XII ZR 120/11, NJW 2013, 1447; LG Berlin, Urt. v. 9. Juli 2013 - 63 S 438/12, juris Tz. 4).
  • LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16
    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob ein Überschreiten der aufgezeigten abstrakten Grenze durch eine Modernisierungsmieterhöhung grundsätzlich deren Unzumutbarkeit für den Mieter indiziert (vgl. Kammer, Urt. v. 30. Mai 2013 - 67 S 577/12, juris Tz. 36; Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 559 Rz. 104), ebensowenig, ob dem Mieter nach der Erhöhung von seinem Einkommen so viel verbleiben muss, dass er im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festhalten kann (vgl. dazu Emmerich, in: Staudinger, Neubearb. 2014, § 559 Rz. 34 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 21/19

    Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung (hier

    aa) Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - der Umstand, dass der Mieter gemessen an seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und seinen Bedürfnissen eine viel zu große Wohnung nutzt, zu seinen Lasten in die Abwägung der beiderseitigen Interessen einzubeziehen (so auch LG Berlin, WuM 2016, 424 Rn. 11; LG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2017 - 67 S 328/16, juris Rn. 11; ähnlich LG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2018 - 63 S 48/18, juris Rn. 6 [kein Vorliegen einer Härte]; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 559 BGB Rn. 105; vgl. auch Scheff in Klein-Blenkers/Heinemann/Ring, Miete/WEG/Nachbarschaft, § 559 BGB Rn. 27; strenger MünchKommBGB/Artz, 7. Aufl., § 559 Rn. 25).
  • LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 81/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen Anbau eines

    Wie stets ist aber auch hier eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen, die im gegenständlichen Verfahren ergibt, dass eine Gebrauchswertsteigerung aufgrund der Lage der Wohnung, der Entfernung zum Fahrstuhl und der Lage der Haltepunkte nicht gegeben ist (in diese Richtung bereits Kammer, Beschl., v. 26. April 2016 - 67 S 78/16 , WuM 2016, 424 , juris, Tz 10 ).
  • LG Berlin, 11.04.2019 - 67 S 21/19

    Wohnraummiete in Berlin: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf

    Soweit die Klägerin den Vortrag des Beklagten zum Fehlen einer entsprechenden Abstellmöglichkeit bestritten hat, oblag ihr über das bloße Bestreiten der negativen Tatsache hinaus eine sekundäre Darlegungslast (vgl. Kammer, Beschl. v. 26. April 2016 - 67 S 78/16, WuM 2016, 424, juris Tz. 9 m.w.N.).
  • LG Köln, 04.07.2019 - 6 S 37/19

    Wann ist eine Modernisierungsankündigung zu unbestimmt?

    aa) Die Bestimmung der maßgeblichen Höhe der zumutbaren Mietbelastung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung und umfassender Abwägung aller Umstände zu treffen; generalisierende Aussagen verbieten sich (vgl. jeweils zu § 554 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. BGH, Hinweisbeschl. v. 10.12.- - VIII ZR 174/13, NJW-RR 2014, 396 Rn. 1; LG Berlin, Beschl. v. 26.04.2016 - 67 S 78/16, BeckRS 2016, 10651; LG Berlin, Urt. v. 30.05.- - 67 S 577/12, BeckRS -, 199259 Rn. 33).

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist daher nicht erst dort zu ziehen, wo der Mieter mit seinem verbleibenden Einkommen nur noch sein steuerfrei zu stellendes Existenzminimum gemäß § 32 a Abs. 1 Nr. 1 EStG bestreiten kann (LG Berlin, Urt. v. 30.05.- - 67 S 577/12, BeckRS -, 199259 Rn. 34; vgl. LG Berlin, Beschl. v. 26.04.2016 - 67 S 78/16, BeckRS 2016, 10651; Artz, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 559 Rn. 25; Börstinghaus, in; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, BGB § 559 Rn. 104).

    Wiederum zugunsten der Beklagten in die Betrachtung mit einzubeziehen ist aber der Umstand, dass sie mit einer Zwei-Zimmer-Wohnung von 42 m2 keinesfalls mit Wohnraum überversorgt ist (vgl. LG Berlin, WuM 2016, 424, 425: 74, 65 m2 Wohnung für eine Person nicht zu groß; Artz, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 559 Rn. 25).

  • LG Berlin, 09.10.2018 - 63 S 48/18

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme: Vorliegen einer finanziellen Härte bei

    Entgegen der Berufung und der Entscheidung LG Berlin, Beschluss vom 26. April 2016 - 67 S 78/16, teilt die Kammer nicht die Auffassung, dass als Vergleichsmaßstab die Angaben des Statistischen Bundesamtes zur durchschnittliche Wohnfläche eines Ein-Personen Haushaltes im Bundesgebiet heranzuziehen sei, da mit der AV Wohnen ein dem lokalen Markt angepasster Maßstab zur Schätzung zur Verfügung steht.
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