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   LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15 Baul   

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https://dejure.org/2017,42797
LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15 Baul (https://dejure.org/2017,42797)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.04.2017 - O 2/15 Baul (https://dejure.org/2017,42797)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. April 2017 - O 2/15 Baul (https://dejure.org/2017,42797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 1 S 1 Nr 4 BauGB, § 24 Abs 3 BauGB, § 26 Nr 4 BauGB, § 27 BauGB, § 28 Abs 3 S 1 BauGB
    Aufhebung eines Bescheides über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Deutliche Überschreitung des Verkehrswertes eines Grundstücks; Ausschluss des Vorkaufsrechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswidrige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung und eines Bebauungsplans des Berliner Baunutzungsplans von 1960

  • RA Kotz

    Wann ist die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB unzulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • verein-wohneigentum.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten - die rechtlich bedenkliche Praxis der Berliner Bezirke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts unwirksam (IMR 2017, 510)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Karlsruhe, 24.06.1994 - O (Baul) 12/94

    Anfechtung des Bescheides über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen Käufer

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15
    Der Vorkaufsrechtsausübungsbescheid ist - selbst wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen - schon dann aufzuheben, wenn der vertraglich vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert nicht in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich übersteigt (LG Karlsruhe, NJW 1995, 1164).

    Ausgeführt wird lediglich, zwischen Kaufpreis und Verkehrswert müsse ein Missverhältnis bestehen, aus dem sich ergibt, dass die Vertragsparteien sich nicht an einem Wert orientieren, der im gewöhnlichen und gesunden Geschäftsverkehr zu erzielen ist, sondern dass sie bei der Preisfindung Erwägungen angestellt haben, die mit marktorientiertem Interessenausgleich nichts zu tun haben können (LG Karlsruhe, NJW 1995, 1164, 1165).

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15
    Der Marktwert bestimmt sich grundsätzlich nach dem Preis, den Kaufinteressenten für ein Grundstück zu zahlen bereit sind (BGH, Beschluss vom 29.4.2016 - BLw 2/12 -, juris Rn. 19).

    Es spricht daher eine Vermutung dafür, dass der in einem solchen Bieterverfahren - wie es auch von der Beteiligten zu 1.) durchgeführt worden ist - erzielte Kaufpreis auch dem Marktwert entspricht (vgl.: EUGH, Urteil vom 16.7.2015, C - 39/14 -, juris Rn. 14 f.; BGH, Beschluss vom 29.4.2016 - BLw 2/12 -, juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15
    Dies ist aber gerade Sinn und Zweck einer solchen Verpflichtungserklärung (vgl. hierzu: OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - Battis / Krautzberger / Löhr - Reidt, a.a.O., § 27 Rn. 4).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-39/14

    BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1

    Auszug aus LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15
    Es spricht daher eine Vermutung dafür, dass der in einem solchen Bieterverfahren - wie es auch von der Beteiligten zu 1.) durchgeführt worden ist - erzielte Kaufpreis auch dem Marktwert entspricht (vgl.: EUGH, Urteil vom 16.7.2015, C - 39/14 -, juris Rn. 14 f.; BGH, Beschluss vom 29.4.2016 - BLw 2/12 -, juris Rn. 25).
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