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   LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14   

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LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14 (https://dejure.org/2015,62707)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.08.2015 - 10 O 307/14 (https://dejure.org/2015,62707)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. August 2015 - 10 O 307/14 (https://dejure.org/2015,62707)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Zwar ist nach dem Urteil des 24. Zivilsenats des KG (in BKR 2015, 109) eine entsprechende Feststellungsklage für zulässig erachtet worden.

    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. nur BGH, WM 2011, 1799; ferner etwa KG, BKR 2015, 109; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2012, 31 U 97/12, zitiert nach juris).

    Im Übrigen gälte nach der Rechtsprechung der 24. Senat des Kammergerichts (vgl. BKR 2015, 109; i.E. auch OLG Dresden, Urteil vom 11.06.2015, 8 U 1760/14, zitiert nach juris), welcher sich das erkennende Gerichts aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt :.

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Der Bundesgerichtshof hat in dem umgekehrten Fall, bei dem das Formular zwar die Überschrift "Widerrufsrecht", nicht aber die weitere Überschrift "Widerrufsbelehrung" enthielt, eine schädliche Abweichung von der Musterbelehrung festgestellt, weil für den Verbraucher nicht hinreichend deutlich werde, dass er in den nachfolgenden Ausführungen nicht nur über sein Widerrufsrecht, sondern auch über die mit der Ausübung des Rechts verbundenen Pflichten belehrt werden solle (BGH WM 2011, 86 Rdn. 16 und 18 - zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 10.06.2010 - 3 U 154/09

    Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine Sicherungshypothek:

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    § 1144 BGB erweitert - insbesondere zum Schutz vor unberechtigten Verfügungen des Gläubigers in der Zeit zwischen Befriedigung und Urkundenaushändigung - die Rechte, die dem Eigentümer nach den allgemeinen Bestimmungen zustehen; die Befriedigung des Gläubigers ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für das Entstehen des Anspruchs, sondern begründet lediglich ein Zurückbehaltungsrecht, das gemäß § 274 BGB zur Zug-um-Zug-Verurteilung führt (vgl. nur OLG Rostock MDR 2010, 1283; KG, a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    aa) Grundsätzlich bedeutete dies, dass die Beklagte eine zur Sicherheit bestellte Grundschuld zurückzugewähren hat, indem sie deren Löschung bewilligt und eine etwaige Grundschuldurkunde zurück gibt (vgl. nur BGHZ 172, 147; KG, a.a.O.).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Dabei besteht zwischen diesen Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf eine Wechselwirkung insoweit, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, WM 2004, 1518; OLG Köln, WM 2012, 1532).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. nur BGH, WM 2011, 1799; ferner etwa KG, BKR 2015, 109; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2012, 31 U 97/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Dem steht nicht entgegen, dass der Rückgewähranspruch durch den Fortfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt ist (vgl. nur BGH WM 2011, 2338; KG, a.a.O.) und dass bei einer weiten Sicherungszweckvereinbarung - wie vorliegend vereinbart - die bestellte Grundschuld auch die Rückabwicklungsansprüche des Darlehensgebers nach einem Widerruf sichert (vgl. BGH WM 2003, 2410, BKR 2006, 452 Rdn. 19; BGHZ 168, 1; KG, a.a.O.).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Dem steht nicht entgegen, dass der Rückgewähranspruch durch den Fortfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt ist (vgl. nur BGH WM 2011, 2338; KG, a.a.O.) und dass bei einer weiten Sicherungszweckvereinbarung - wie vorliegend vereinbart - die bestellte Grundschuld auch die Rückabwicklungsansprüche des Darlehensgebers nach einem Widerruf sichert (vgl. BGH WM 2003, 2410, BKR 2006, 452 Rdn. 19; BGHZ 168, 1; KG, a.a.O.).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Dabei besteht zwischen diesen Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf eine Wechselwirkung insoweit, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, WM 2004, 1518; OLG Köln, WM 2012, 1532).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 142/10

    Insolvenzverfahren: Begründung eines Rechts auf abgesonderte Befriedigung durch

    Auszug aus LG Berlin, 26.08.2015 - 10 O 307/14
    Dem steht nicht entgegen, dass der Rückgewähranspruch durch den Fortfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt ist (vgl. nur BGH WM 2011, 2338; KG, a.a.O.) und dass bei einer weiten Sicherungszweckvereinbarung - wie vorliegend vereinbart - die bestellte Grundschuld auch die Rückabwicklungsansprüche des Darlehensgebers nach einem Widerruf sichert (vgl. BGH WM 2003, 2410, BKR 2006, 452 Rdn. 19; BGHZ 168, 1; KG, a.a.O.).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • LG Stuttgart, 09.04.2015 - 12 O 293/14
  • OLG Dresden, 11.06.2015 - 8 U 1760/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 13 U 179/06
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 374/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • OLG Celle, 07.01.2014 - 8 U 198/13

    Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a VVG nach vollständiger

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

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