Rechtsprechung
LG Berlin, 26.09.2016 - 65 T 149/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 39 Abs 1 GKG, § 41 Abs 2 GKG
Gebührenstreitwert einer Räumungklage gegen mehrere Untermieter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückgabe der Mietsache ist unteilbare Leistung: Keine Streitwertaddition!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rückgabe der Mietsache ist unteilbare Leistung: Keine Streitwertaddition! (IMR 2017, 83)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 06.04.2016 - 10 C 91/16
- LG Berlin, 26.09.2016 - 65 T 149/16
Wird zitiert von ...
- KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
Beherbergung von Obdachlosen als gewerbliche Zimmervermietung
Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen, nämlich der Rechtsentscheid des BGH vom 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95 - WuM 1996, 83 und der Beschluss des LG Berlin vom 26.9.2016 - 65 T 149/16 - WuM 2016, 692 (sowie die darin zitierte weitere BGH-Rechtsprechung) beziehen sich nicht auf Fälle, in denen die Mietsache einem Untermieter nur teilweise überlassen worden ist.