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   LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13   

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https://dejure.org/2014,9441
LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13 (https://dejure.org/2014,9441)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2014 - 67 S 476/13 (https://dejure.org/2014,9441)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 67 S 476/13 (https://dejure.org/2014,9441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietzahlungsanspruch eines Vermieters bei Minderung der Miete wegen Mangels (hier: baubedingte Immissionen)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderungsanspruch wegen Baulärms; Baulückenrechtsprechung; stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung

  • mietrechtsiegen.de

    Bauimmissionen vom Nachbargrundstück als Mietmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baulärm vom Nachbargrundstück kann zur einer Mietminderung führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiten im Innenstadtbereich, Differenzen am Landgericht Berlin

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Baulärm vom Nachbargrundstück als Minderungsgrund?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung bei Bauimmissionen in Großstadt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mietminderung: Baulärm vom Nachbargrundstück

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Bauimmissionen vom Nachbargrundstück als Mietmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Baulärm vom Nachbargrundstück als Mietmangel - Minderungsgrund für Mieter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Minderung: Bauarbeiten auf Nachbargrundstück

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Baulärm wegen Baustelle vom Nachbargrundstück - Mietminderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abrissarbeiten und Neubau auf Nachbargrundstück: Mieter steht Recht zur Mietminderung zu - Mit Bauvorhaben war nicht zu rechnen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiten im Innenstadtbereich, Differenzen am Landgericht Berlin

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bauimmissionen auf Nachbargrundstück berechtigen Mieter zur Minderung des Mietzinses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 646
  • ZMR 2014, 731
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13
    Der vertraglich geschuldete Zustand bestimmt sich in erster Linie nach den Beschaffenheitsvereinbarungen der Mietvertragsparteien, die auch durch schlüssiges Verhalten getroffen werden können (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12, NJW 2013, 680 Tz. 8 m. w. N.).

    Zur konkludent geschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung wird ein derartiger Umstand vielmehr erst dann, wenn der jeweilige Vertragsgegner aus diesem Verhalten nach dem objektiv zu bestimmenden Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) erkennen musste, dass sein Vertragspartner diesen Umstand als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ansieht, und der Vertragsgegner dem zustimmt (vgl. BGH, Urt. v. 19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12, NJW 2013, 680 Tz. 10).

    Zwar sind zumindest im großstädtischen Kontext Baumaßnahmen der streitgegenständlichen Art nicht unüblich; jedoch ist selbst dort die ganz überwiegende Mehrzahl der Mietwohnungen von entsprechenden Maßnahmen nicht betroffen, so dass - anders als etwa bei großstadttypischer Verkehrslärmbelastung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12, NJW 2013, 680 Tz. 12) - der streitgegenständlichen Wohnung vergleichbare Wohnungen üblicherweise keinen erheblichen Bauimmissionen ausgesetzt sind.

  • BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 22/11

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Bautätigkeit auf dem

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13
    Das daraus zwingend folgende Fehlen der erforderlichen rechtsgeschäftlichen Grundlage für eine Beschaffenheitsvereinbarung verkennt die von der Berufung herangezogene sog. "Baulückenrechtsprechung" (vgl. dazu die Nachweise in BGH, Beschl. v. 21. Februar 2012 - VIII ZR 22/11, NJW-RR 2012, 908 Tz. 4), die ohne die unverzichtbare Feststellung eines übereinstimmenden Willens beider Mietvertragspartner gleichwohl vom stillschweigenden Zustandekommen einer entsprechenden Vereinbarung zulasten des Mieters ausgeht.
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 343/08

    Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13
    Auf die Mietsache einwirkende baubedingte Immissionen stellen einen Mangel der Mietsache dar (BGH, Urt. v. 10. Februar 2010 - VIII ZR 343/08, NJW-RR 2010, 737 Tz. 30).
  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13
    Denn da der Mieter wie hier regelmäßig keine - vom Vermieter darzutuende und im Bestreitensfalle zu beweisende (Emmerich, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2011, § 536 b Rz. 19 m. w. N. - positive und konkrete Kenntnis von der künftigen Entwicklung der Umfeldbebauung haben wird, käme ein Gewährleistungsausschluss über § 536 b Satz 2 BGB nur bei grob fahrlässiger Unkenntnis des künftigen Umfeldmangels in Betracht. Aber auch an diesen Voraussetzungen fehlt es. Denn der Mieter handelt nur dann grob fahrlässig, wenn er die erforderliche Sorgfalt nach den ganzen Umständen bei Vertragsabschluss in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, so dass seine Sorgfaltsverletzung als besonders schwer erscheint (BGH, Urt. v. 18. April 2007 - XII ZR 139/05, NJW-RR 2007, 1021 Tz. 21).
  • OLG Dresden, 14.10.2008 - 5 U 1030/08

    Grand Café am Dresdner Altmarkt: OLG bestätigt Räumungsurteil

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13
    Selbst eine darüber hinausgehende Anwendung von § 536 b BGB auf Fälle, in denen sich die Entstehung des Mangels im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages bereits so deutlich abzeichnet, dass die Gebrauchsbeeinträchtigung bereits konkret absehbar und in ihren Auswirkungen erkennbar ist (vgl. dazu OLG Dresden, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 5 U 1030/08, infoM 2009, 120 Tz. 42), würde zu keinem den Klägern günstigeren Ergebnis führen.
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13
    Da individuelle menschliche Willensentschlüsse sich bereits grundsätzlich der für eine verlässliche Prognose erforderlichen Typizität entziehen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 5. März 2002 - VI ZR 398/00, NJW 2002, 1643), liegt deren voraussichtliches Ergebnis nicht für jedermann erkennbar auf der Hand.
  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08

    Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 67 S 476/13
    Dabei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 23. März 2009 - VIII ZR 300/08, NJW 2010, 1133 Tz. 11).
  • LG Berlin, 03.05.2016 - 67 S 357/15

    Wohnraummiete: Überheizung des Schlafzimmers als Mietmangel

    Dabei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 23. März 2009 - VIII ZR 300/08, NJW 2010, 1133 Tz. 11; Kammer, Beschl. v. 27. Februar 2014 - 67 S 476/13, ZMR 2014, 731 Tz. 10).
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