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   LG Berlin, 27.03.2007 - 63 S 313/06   

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https://dejure.org/2007,25428
LG Berlin, 27.03.2007 - 63 S 313/06 (https://dejure.org/2007,25428)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2007 - 63 S 313/06 (https://dejure.org/2007,25428)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2007 - 63 S 313/06 (https://dejure.org/2007,25428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem Mietobjekt; Ermächtigung des Erwerbers eines Grundstücks zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen; Anspruch auf Duldung verschiedener Instandsetzungsarbeiten an einer Mietsache

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Modernisierungsankündigung durch Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2007 - 63 S 313/06
    Die Kläger begründen ihr Rechtsmittel damit, dass entsprechend der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Dezember 1997 - XII ZR 119/96 - in NJW 1998, 896) zur Wirksamkeit einer Ermächtigung des Grundstückskäufers, das Kündigungsrecht im eigenen Namen auszuüben, auch vorliegend einer Ermächtigung nichts entgegenstehe.

    Die tragenden Gründe der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.12.1997 - XII ZR 119/96 = NJW 1998, 896) zur Kündigung sind auch auf die Modernisierungsankündigung anzuwenden.

  • AG Berlin-Schöneberg, 04.09.2006 - 7 C 180/06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vertrags zu Lasten Dritter zur Übertragung des

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2007 - 63 S 313/06
    Auf die Berufung der Kläger wird das am 4. September 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 7 C 180/06 - geändert:.
  • LG Berlin, 20.04.1999 - 64 S 316/98
    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2007 - 63 S 313/06
    Es kann dahinstehen, ob eine Verbesserung der Mietsache vorliegt, weil selbst dann die Durchführung der Maßnahme für die Mieter vor dem Abwohnen der Investition eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen der Kläger nicht zu rechtfertigen ist, § 554 Abs. 2 S. 2 BGB (vgl. LG Berlin NZM 1999, 1036; Weidenkaff in Palandt, BGB, 65 Aufl., § 554 Rz. 21).
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