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   LG Berlin, 27.03.2008 - 62 S 412/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18263
LG Berlin, 27.03.2008 - 62 S 412/07 (https://dejure.org/2008,18263)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2008 - 62 S 412/07 (https://dejure.org/2008,18263)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2008 - 62 S 412/07 (https://dejure.org/2008,18263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unpünktliche Mietzahlungen: Verblasst Warnfunktion einer Abmahnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 556b BGB
    Unpünktliche Mietzahlungen und Abmahnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Säumige Mietzahler: Wann verpufft Wirkung einer Abmahnung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gefährlichen Mietern winkt die Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unpünktliche Mietzahlungen - Kündigung muss zeitnah zur Abmahnung ausgesprochen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen: Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Zeitraum von acht Monaten zwischen Abmahnung und Kündigung - Dauer der Terminsüberschreitung für Kündigung unerheblich

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 14.11.2008)

    Kündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen: Abmahnung erforderlich!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Mietzahlung: Kündigungsrecht bei langem Zuwarten? (IMR 2009, 42)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 285
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 07.07.2014 - 18 S 64/14

    Mehr als eine Monatsmiete im Rückstand: Wann ist Mieter ordentlich kündbar?

    Im Falle einer ständig unpünktlichen Mietzahlung ist der Mieter jedoch auch vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung in jedem Falle abzumahnen, da die meisten Vertragsverletzungen - so insbesondere auch die unpünktliche Mietzahlung - ihr besonderes Gewicht erst dadurch erhalten, dass sie trotz Abmahnung wiederholt bzw. fortgesetzt werden (LG Berlin ZMR 2009, 285).
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