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   LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13   

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LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13 (https://dejure.org/2018,16640)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2018 - 57 S 196/13 (https://dejure.org/2018,16640)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2018 - 57 S 196/13 (https://dejure.org/2018,16640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gelegenheit zur Nachbesserung ist Pflicht - Arglist bei günstigen Gebrauchtwagen nicht ohne Weiteres anzunehmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13
    Dass die Beklagte ohne hinreichende Erkenntnisgrundlage unrichtige Angaben "ins Blaue hinein" (vgl. BGH , Urt . v. 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 , juris Rn . 13) gemacht hat, lässt sich nicht feststellen.
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13
    Zwar gilt, dass im Rahmen von § 286 ZPO Unklarheiten, Zweifeln und Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen ist, Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen sind und das Gericht die Pflicht hat, sich bei Widersprüchen zum Gerichtsgutachten mit diesen auseinanderzusetzen und auf weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (vgl. BGH , Urt . v. 08.07.2008 - VI ZR 259/06 , juris Rn . 25).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13
    Nach Gefahrübergang ist grundsätzlich von einer Sperrwirkung der §§ 434 ff. BGB auszugehen, die nur ausnahmsweise bei arglistigem (vorsätzlichem) Verhalten eines Verkäufers durchbrochen wird (vgl. BGH , Urt . v. 27.03.2009 - V ZR 30/08 , juris Rn . 19, 24), da in solchen Fällen der Verkäufer nicht schutzbedürftig ist.
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13
    Nach § 286 ZPO hat die Tatrichterin ohne Bindung an Beweisregeln und nur ihrem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob sie an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann, wobei das Gesetz keine von allen Zweifeln freie Überzeugung voraussetzt, sondern vielmehr einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. u. a. BGH , Urt . v. 14.01.1993 - IX ZR 238/91 , juris Rn . 16).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13
    Ein Verkäufer handelt daher arglistig, wenn er - ohne den Käufer hierauf hingewiesen zu haben - eine solche Sichtprüfung unterlässt, obwohl diese konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallschaden ergeben hätte (vgl. OLG Karlsruhe, Urt . v. 25.10.2010 - 4 U 71/09, juris Rn .
  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3271/14

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13
    Macht er gutgläubig falsche Angaben, handelt er grundsätzlich nicht arglistig, auch wenn der gute Glaube auf Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit beruht, sofern er nicht falsche Angaben ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" macht, mit deren Unrichtigkeit er rechnet (vgl. BVerfG , Urt . v. 03.03.2015 - 1 BvR 3271/14 , juris Rn . 13).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2018 - 57 S 196/13
    Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptverfahrens dar, da Partei und Streitgegenstand identisch waren (vgl. BGH , Beschl. v. 18.12.2002 - VIII ZB 97/02 , juris Rn . 6 ff.).
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