Rechtsprechung
LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Haftung für eingebundene RSS-Feeds - Wer als "Herr des Angebots" fremde RSS-Feeds in sein Internetangebot einbindet, macht sich die so veröffentlichten Inhalte Dritter zu Eigen und kann als Störer für rechtwidrige Inhalte Dritter haften.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 1004 Abs. 1, 823 BGB; §§ 10, 8 TMG; Art. 1, 2 Abs. 1 GG
Webseitenbetreiber haften für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch RSS-Feeds - openjur.de
§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 BGB; §§ 8, 10 TMG; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
- Telemedicus
Haftung für eingebundenes RSS-Feed
- webshoprecht.de
Der Betreiber eines Social-News-Dienstes im Internet haftet als Störer für einen in einem übernommenen RSS-Feed enthaltenen persönlichkeitsrechtsverletzenden Beitrag.
- aufrecht.de
Haftung eines Webseitenbetreibers für fremde RSS-Feeds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- czarnetzki.eu
Haftung für eingebetteten RSS-Feed
- eisenberg-koenig.de
Haftung bei RSS-Feeds (Übernahme fremder Inhalte)
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; §§ 8, 10 TMG; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Kein Providerprivileg nach §§ 8, 10 TMG bei Wiedergabe fremder RSS-Feeds mit eigenem Teaser - internet-law.de (Kurzinformation)
Haftung bei der Einbindung von Feeds
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Haftung für RSS-Feeds
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Betreiber einer Internetseite haftet für eingebundene fremde Inhalte - hier: RSS-Feed
- heise.de (Pressebericht, 25.05.2010)
Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds
- lto.de (Kurzinformation)
Website- Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte bei RSS- Feeds
- lto.de (Kurzinformation)
Website- Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte bei RSS- Feeds
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Mitstörer-Haftung bei Nutzung von RSS-Feed auf Webseite
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Webseitenbetreiber haftet als Mitstörer bei rechtswidrigen News über RSS-Feed
- loh.de (Kurzinformation)
Betreiber von Internetseiten haften für fremde RSS-Feeds
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftungsfrage bei Einbindung von fremden RSS-Feeds
- lawbster.de (Kurzinformation)
Haftung für fremde Feeds
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung für fremde Feeds
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Drum prüfe, wer RSS einbindet: Betreiber von Internetseiten haften für fremden RSS-Feed
Besprechungen u.ä.
- rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)
Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 081
- K&R 2010, 682
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11
Urheberrechtliche Haftung für eingebundene RSS-Feeds
Auch mit einem Hinweis im Impressum auf einen Haftungsausschluss vermag sich der Antragsgegner von den übernommenen Beiträgen nicht ernsthaft zu distanzieren (vgl. für alles Vorstehende: LG Berlin CR 2010, 614f, zitiert nach juris).
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