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   LG Berlin, 27.10.2017 - 55 S 218/16 WEG   

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https://dejure.org/2017,50481
LG Berlin, 27.10.2017 - 55 S 218/16 WEG (https://dejure.org/2017,50481)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2017 - 55 S 218/16 WEG (https://dejure.org/2017,50481)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 55 S 218/16 WEG (https://dejure.org/2017,50481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessführungsbefugnis einzelner Wohnungseigentümer, Störungsbeseitigungsanspruch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers wegen Beseitigung baulicher Veränderungen nach Vergemeinschaftung; §§ 14 WEG, 1004 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann und wie wird eine Vergemeinschaftung beschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG: Prozessführungsbefugnis einzelner Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftliches Vorgehen impliziert Vergemeinschaftung! (IMR 2018, 111)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2017 - 55 S 218/16
    Eine derartige Vorgehensweise ist nach der höchstrichtlichen Rechtsprechung auch grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 2014 - V ZR 5/14 = BGHZ 203, 327).
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2017 - 55 S 218/16
    Danach ist es anerkannt, dass Ansprüche gegen einen Eigentümer gemäß § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums wegen unzulässiger baulicher Veränderung etc. zu den klassischen Individualansprüchen zählen, die jedoch durch Mehrheitsbeschluss zur Angelegenheit der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gemacht werden können und nach Vergemeinschaftung durch den Verband auszuüben sind (LG München I, Urteil vom 31. März 2011 - 36 S 1580/11 = ZMR 2011, 835).
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