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   LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18   

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https://dejure.org/2021,3273
LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18 (https://dejure.org/2021,3273)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2021 - 65 S 52/18 (https://dejure.org/2021,3273)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 65 S 52/18 (https://dejure.org/2021,3273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 362 Abs 1 BGB, § 912 Abs 1 BGB, Art 72 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG
    Duldung der Überbauung eines Grundstücks im Bereich einer Grenzwand durch Anbringen einer Wärmedämmung; Verfassungsmäßigkeit einer nachbarrechtlichen Vorschrift in Berlin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht für Wärmedämmung

  • RA Kotz

    Grundstücksüberbau durch Anbringen Wärmedämmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Nachbar nachträgliche Wärmedämmung als Überbau dulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Ist die Regelung abschließend, ist es dem Landesgesetzgeber verwehrt, die Materie ergänzend oder unter neuen Gesichtspunkten zu regeln; das Grundgesetz erlaubt es den Ländern demgegenüber nicht, Entscheidungen des Bundesgesetzgebers nachzubessern (BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12, nach juris Rn. 44, mwN; Urt. v. 30. Juli 2008 - 1 BvR 3263/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, nach juris Rn. 97 Beschl. v. 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, nach juris Rn. 43ff.; Kammer, zum MietenWoG Bln, Urt. v. 15. Juli 2020 - 65 S 76/20, nach juris Rn. 44ff.).

    Raum bleibt den Ländern schließlich selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe im Bundesgesetz vorgesehener Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers, hier etwa der Vorbehalte nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. Beschl. v. 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, nach juris Rn. 43).

    Es kann dem Gesetzgeber nicht verborgen geblieben sein, dass es sich dabei um nur einen von vielen möglichen Überbausachverhalten handelt; diese waren möglicherweise anderweitig partikularrechtlich geregelt, ohne dass der historische BGB-Gesetzgeber über den Fall des § 912 Abs. 1 BGB hinaus weitergehend regulatorisch in diese eingreifen wollte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, nach juris Rn. 45).

    Ein Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers lässt sich nach Auffassung der Kammer aus den vorstehend genannten Gründen auch aus Art. 124 EGBGB herleiten (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, nach juris Rn. 47ff.), der zugleich die Grenzen des Vorbehaltes beschreibt.

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage ist die eigene Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes; bloße Bedenken oder Zweifel genügen ebenso wenig wie der Hinweis auf die Überzeugung - bzw. hier die Zweifel - anderer (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.1984 - 2 BvL 22/82, juris Rz. 25; Beschl. v. 31.01.1989 - 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891, juris Rn. 28; Maunz/Dürig/Dederer, 81. EL September 2017, GG Art. 100 Rn. 128ff, mwN; BeckOK Grundgesetz/Morgenthaler, 36. Ed. 1502.2018, GG Art. 100 Rn. 19, mwN).

    Das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG soll die Autorität des unter der Herrschaft des Grundgesetzes tätig gewordenen Gesetzgebers wahren und verhüten, dass sich jedes einzelne Gericht über den Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, indem es die von ihm erlassenen Gesetze nicht anwendet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.1984 - 2 BvL 22/82, aaO., juris Rz. 27).

  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61

    Überbau bei Grunddienstbarkeiten

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Über die Grenze ist danach gebaut, wenn ein Teil des errichteten Gebäudes in den Boden oder Luftraum des Nachbargrundstücks hinübergreift (vgl. BGH, Urt. v. 13. Dezember 1962 - VII ZR 193/61, NJW 1963, 807, [809]; MüKo/Brückner, 8. Aufl., 2020, BGB § 912 Rn. 10, mwN).
  • BGH, 13.12.1962 - VII ZR 193/61

    Zu den Ansprüchen wegen mangelhafter Bauausführung

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Über die Grenze ist danach gebaut, wenn ein Teil des errichteten Gebäudes in den Boden oder Luftraum des Nachbargrundstücks hinübergreift (vgl. BGH, Urt. v. 13. Dezember 1962 - VII ZR 193/61, NJW 1963, 807, [809]; MüKo/Brückner, 8. Aufl., 2020, BGB § 912 Rn. 10, mwN).
  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 158/07

    Pflichten der Nachbarn bei gemeinsamer, nur teilweise angebauter Giebelwand

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Anders als im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes ist es heute nicht mehr üblich, mit der Notwendigkeit der Energieeinsparung - auch zum Zwecke des Klimaschutzes - zudem nicht mehr vereinbar, ein Wohnhaus - wie hier - mit einer ungedämmten, nur aus Ziegelmauerwerk bestehenden Außenwand zu errichten (BGH, Urt. v. 11. April 2008 - V ZR 158/07, juris Rn. 15).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 144/18

    Duldungspflichten eines Grundstücks-Eigentümer hinsichtlich eines Überbaus durch

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Grenzwände sind keine Grenzanlagen im Sinne des § 921 BGB; die Regelungen der §§ 921f. BGB sind daher nicht anwendbar (zur Abgrenzung: MüKoBGB/Brückner, 8. Aufl., 2020, BGB § 921 Rn. 16, 18f. mwN vgl. auch: BGH, Urt. v. 14. Juni 2019 - V ZR 144/18, juris).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 217/11

    Treu und Glauben: Unzulässige Berufung auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Auch wenn die Kammer die Entscheidung über die Duldungspflicht - insoweit der Klägerin folgend - auf § 16a NachbG stützt und nicht auf die - nur ausnahmsweise anwendbaren - Regeln des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, so hat sie - wie die Beklagte zu Recht geltend macht - den das gesamte Rechtsleben, erst recht eine (nachbar-)rechtliche Sonderverbindung zwischen Eigentümern beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB, BGH, Urt. v. 20. Juli 2012 - V ZR 217/11, juris Rn. 16, mwN) ebenso zu berücksichtigen wie den Schutz der Beklagten durch ihr Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.
  • BGH, 02.06.2017 - V ZR 196/16

    Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Es soll nicht erstmals eine Wärmedämmung angebracht werden, die den Anforderungen der bereits bei Errichtung des Gebäudes geltenden Regelungen entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, juris), sondern nachträglich bei einem Altbau ein allgemein üblicher Standard hergestellt werden.
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Eine Analogie ist (nur) zulässig (und gegebenenfalls geboten), wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, so weit vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der (analog) herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Ergebnis gekommen (vgl. BGH Beschl. v. 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, in: NJW 2007, 3124, m. w. N.).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
    Ist die Regelung abschließend, ist es dem Landesgesetzgeber verwehrt, die Materie ergänzend oder unter neuen Gesichtspunkten zu regeln; das Grundgesetz erlaubt es den Ländern demgegenüber nicht, Entscheidungen des Bundesgesetzgebers nachzubessern (BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12, nach juris Rn. 44, mwN; Urt. v. 30. Juli 2008 - 1 BvR 3263/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, nach juris Rn. 97 Beschl. v. 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, nach juris Rn. 43ff.; Kammer, zum MietenWoG Bln, Urt. v. 15. Juli 2020 - 65 S 76/20, nach juris Rn. 44ff.).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 24.01.2018 - 7 C 245/17

    Duldung hängendes Gerüst für Sanierungsarbeiten

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines

  • LG Berlin, 15.07.2020 - 65 S 76/20

    Reichweite des Verbots der Vereinnahmung einer höheren Miete

  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07

    Duldung eines den Regeln der Baukunst nicht entsprechenden Überbaus durch den

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