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   LG Berlin, 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92   

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https://dejure.org/1992,11620
LG Berlin, 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92 (https://dejure.org/1992,11620)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92 (https://dejure.org/1992,11620)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. April 1992 - 83 T XIV 10/92 (https://dejure.org/1992,11620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirrtheitszustand bei Verdacht auf Morbus Alzheimer; Unterbringung für zwei Monate; Hirnorganischer Abbauprozess mit paranoiden Anteilen; Frist zur Überprüfung der Unterbringungsdauer; Begründung einer formellen Prüfungspflicht; Bereich der öffentlich-rechtlichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einheitliches Verfahren des Unterbringungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus LG Berlin, 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92
    Dabei ist die Frage nach den bei einem Freiheitsentzug von Verfassungs wegen gebotenen verfahrensrechtlichen Sicherungen nicht nur im Blick auf eine einzelne Vorschrift des Gesetzes zu beantworten; ihre sachgerechte Beurteilung erfordert vielmehr eine Betrachtung der Gesamtregelung und ihrer Wirkungszusammenhänge (BVerfG NJW 1982, 691/694/).

    Das BVerfG hat bereits keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darin gesehen, daß die Gesetze der Länder vor Inkrafttreten der Neuregelungen des Betreuungsrechts unterschiedlich ausgestaltete Rechtsmittel gegen einen Unterbringungsbeschluß und verschieden lange Fristen für die Überprüfungstermine vorsahen (vgl. BVerfG NJW 1982, 691/694/).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus LG Berlin, 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92
    Der Gesetzgeber handelt aber nicht schon dann willkürlich, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine gesetzliche Regelung nicht finden läßt (BVerfGE 78, 232/248/).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus LG Berlin, 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92
    Es bedeutet, daß bei der Auswahl der Tatbestände, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, sachgemäß, d.h. nach Gesichtspunkten, die sich aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhalts ergeben, also nicht willkürlich zu verfahren ist (vgl. BVerfGE 80, 109/118/).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LG Berlin, 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92
    Diesem ist nach der Rechtsprechung des BVerfG hierbei weitgehende Gestaltungsfreiheit zuerkannt (vgl. BVerfGE 78, 104/124/m. w. N.).
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

    Auszug aus LG Berlin, 28.04.1992 - 83 T XIV 10/92
    Ob dies der Fall ist, ist einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes zu entnehmen (vgl. BVerfGE 1, 283/296/).
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