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   LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22   

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https://dejure.org/2022,22926
LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22 (https://dejure.org/2022,22926)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.06.2022 - 102 O 61/22 (https://dejure.org/2022,22926)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 102 O 61/22 (https://dejure.org/2022,22926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung in einem Newsletter muss durch deutlichen Hinweis als Werbung gekennzeichnet werden - hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund reicht nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Kennzeichnung von Werbung in Newsletter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Kennzeichnung von Werbung im Newsletter von Computerbild

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbekennzeichnung per Anzeige muss nach Schriftgröße und Platzierung hinreichend deutlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 382
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    b) Ein Unterlassungsantrag genügt regelmäßig den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er - soweit möglich - auf die konkrete Verletzungsform Bezug nimmt (vgl. BGH, NJW 2011, 2211, 2212 - Hörgeräteversorgung II m.w.N; BGH, GRUR 2001, 453, 454 - TCM-Zentrum).
  • OLG Celle, 18.06.2018 - 13 U 35/18

    Entscheidung des Gerichts über einen Unterlassungsantrag bei beispielhaften

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    Die beispielhafte Zusätze, die auf die konkrete Verletzungsform verweisen, sollen verdeutlichen, wie der verallgemeinerte Antrag zu verstehen ist, insbesondere, um die dort formulierten Charakteristika der konkreten Verletzungsform zu erläutern (vgl. OLG Celle, Hinweisbeschluss v. 18.6.2018 - 13 U 35/18, BeckRS 2018, 16524).
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11

    Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    Ein Beitrag hat dann einen redaktionellen Inhalt, wenn er seiner Gestaltung nach als objektive neutrale Berichterstattung durch das Medienunternehmen selbst erscheint (vgl. BGH WRP 2014, 1058 Rn. 24 - GOOD NEWS II; OLG Hamburg WRP 2012, 1287 Rn. 5; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG Anh. § 3 Rn. 11.2, beck-online).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    Das bedeutet beim Unterlassungsantrag (und gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bei einer darauf beruhenden Verurteilung), dass die nach dem begehrten Verbot vom Beklagten zu unterlassende Handlung (der Streitgegenstand) nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. etwa BGH GRUR 2018, 203 Rn. 10 - Betriebspsychologe m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    Das Klagebegehren richtet sich in diesem Fall gegen ein konkret umschriebenes Verhalten, das bei einer natürlichen Betrachtungsweise den Tatsachenkomplex und damit die Beanstandungen umschreibt, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (vgl. BGH, GRUR 2013, 401, 403 Rn. 24 - Biomineralwasser).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    a) Der BGH hat klargestellt, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG (sowie auch diejenige des § 22 MStV) der Vorschrift des § 5a Abs. 6 UWG vorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 9.9.2021, I ZR 125/20 - Influencer II, Tz. 56 zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 07.01.2020 - 5 U 68/19

    Erwerb eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens VW Passat 2.0 TDI

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    Darin lag eine wesentliche Abweichung zu dem vom Kammergericht zum Geschäftszeichen 5 U 68/19 am 13. November 2020 entschiedenen Fall, auf den sich die Antragsgegnerin - auch mit den im Termin vom 28. Juni 2022 überreichten Ausdrucken der damals verfahrensgegenständlichen Werbung - bezogen hat.
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    b) Ein Unterlassungsantrag genügt regelmäßig den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er - soweit möglich - auf die konkrete Verletzungsform Bezug nimmt (vgl. BGH, NJW 2011, 2211, 2212 - Hörgeräteversorgung II m.w.N; BGH, GRUR 2001, 453, 454 - TCM-Zentrum).
  • OLG Hamburg, 19.06.2012 - 5 W 58/12

    Wettbewerbsverstoß: Getarnte Werbung auf dem zusätzlichen Umschlag einer

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 102 O 61/22
    Ein Beitrag hat dann einen redaktionellen Inhalt, wenn er seiner Gestaltung nach als objektive neutrale Berichterstattung durch das Medienunternehmen selbst erscheint (vgl. BGH WRP 2014, 1058 Rn. 24 - GOOD NEWS II; OLG Hamburg WRP 2012, 1287 Rn. 5; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG Anh. § 3 Rn. 11.2, beck-online).
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