Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24673
LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13 (https://dejure.org/2014,24673)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2014 - 52 O 135/13 (https://dejure.org/2014,24673)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2014 - 52 O 135/13 (https://dejure.org/2014,24673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Google muss Mails zur Kenntnis nehmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google muss im Impressum Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme angeben - tote E-Mail-Adresse mit Serienmail per Auto-Responder genügt nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google muss Mails zur Kenntnis nehmen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Auto-Replies können gegen Impressumspflicht verstoßen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Google-Kontaktformular - Automatische Antwort-Mail reicht nicht aus

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Support von Google muss E-Mails von Kunden lesen, automatische Antwort mit Verweis auf Hilfeseiten nicht ausreichend

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Googles Kunden-Support per E-Mail ist unzureichend - vzbv klagt erfolgreich gegen Google

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    "Blackbox" - Erfolgreiche Klage gegen Googles Support-Kontakt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google darf Support über E-Mail nicht verweigern

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Mangelhaftes Google- Impressum - Automatisierte E- Mail keine unmittelbare Kommunikation nach TMG?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Mails-Adresse im Impressum darf kein toter Briefkasten sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Angabe einer E-Mail Adresse dann nicht ausreichend, wenn Verbraucher auf automatisch generierte E-Mail nicht antworten kann

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Google-Support darf Kommunikation über E-Mail nicht verweigern

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unternehmen müssen per Email erreichbar sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse im Impressum muss Kommunikation ermöglichen

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Googles Kunden-Support per E-Mail ist unzureichend

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Impressumsemail darf nicht nur automatische Antworten verursachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wird eine E-Mail im Impressum angegeben, so muss diese auch einen realen Kontakt ermöglichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Google darf Nutzern der Support-Adresse die Kommunikation per E-Mail nicht per automatischer Antwort-Mail verweigern - Automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspricht nicht gesetzlichen Anforderungen der Impressumspflicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Impressumspflicht: Im Impressum benannte Mail-Adresse muss echten Kontakt ermöglichen

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Impressumspflicht: Im Impressum benannte Mail-Adresse muss echten Kontakt ermöglichen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 413
  • K&R 2014, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14

    Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - , juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 U 32/12 -, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014 - 52 O 135/13).
  • OLG Koblenz, 01.07.2015 - 9 U 1339/14

    1&1 muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013, 5 U 32/12, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014, 52 O 135/13).
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