Rechtsprechung
LG Berlin, 28.10.2014 - 16 O 60/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- webshoprecht.de
Verbrauchereinwilligung in Übertragung personenbezogener Daten an einen Online-Spielebetreiber
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Facebook - Einwilligung im App-Zentrum zur Datenweitergabe an App-Anbieter / Spiele-Anbieter mangels ausreichender Belehrung über Umfang unwirksam
- heise.de (Pressebericht, 07.11.2014)
Datenschutzmängel in Facebooks App-Zentrum
- golem.de (Pressemeldung, 07.11.2014)
Facebooks Datenweitergabe an App-Anbieter illegal
- noz.de (Pressemeldung, 07.11.2014)
Facebook lässt Nutzer über Datenweitergabe im Dunkeln
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Facebooks App-Zentrum: Einwilligung in Datenweitergabe an Drittanbieter bei Spielen ist rechtswidrig - Zustimmung zur Datenweitergabe an Dritte bedarf bewusster Einwilligung des Nutzers
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Facebooks App-Zentrum: Lösung zur Einwilligung in Datenweitergabe ist rechtswidrig
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße …
Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Berlin, ZD 2015, 133). - KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14
App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Oktober 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin - 16 O 60/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im landgerichtlichen Tenor zu Ziffer 1 heißen muss: Das Versäumnisurteil vom 9. September 2013 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass es in Ziffer 3 statt "seit dem 30. April 2013" richtig heißen muss: "seit dem 1. Mai 2013".