Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.12.2021 - 67 S 279/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54052
LG Berlin, 28.12.2021 - 67 S 279/21 (https://dejure.org/2021,54052)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.12.2021 - 67 S 279/21 (https://dejure.org/2021,54052)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Dezember 2021 - 67 S 279/21 (https://dejure.org/2021,54052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Energetische Modernisierung als nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Härteeinwand gegen Modernisierungsmieterhöhung bei Verbleib von mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens - Kein Vorliegen einer nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Knapp 1.340 Euro sind genug zum Leben! (IMR 2022, 103)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Mitte - 104 C 39/21
  • LG Berlin, 28.12.2021 - 67 S 279/21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2013 - VIII ZR 174/13

    Wohnraummiete: Vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen als nicht zu

    Auszug aus LG Berlin, 28.12.2021 - 67 S 279/21
    Denn die Berufung verkennt, dass bei der Härtefallabwägung nicht allein - und schon gar nicht schematisch - auf das Verhältnis von Miete und Einkommen des Mieters oder das Verhältnis von bisheriger und erhöhter Miete abgestellt werden darf (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 10. Dezember 2013 - VIII ZR 174/13, NZM 2014, 193, beckonline Tz. 3; Schindler, in: BeckOGK, Stand: 1. Oktober 2021, § 559 Rz. 101 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht