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   LG Berlin, 29.06.2017 - 509 Qs 16/17   

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https://dejure.org/2017,28759
LG Berlin, 29.06.2017 - 509 Qs 16/17 (https://dejure.org/2017,28759)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2017 - 509 Qs 16/17 (https://dejure.org/2017,28759)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 509 Qs 16/17 (https://dejure.org/2017,28759)
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  • LG Berlin, 28.09.1988 - 507 Qs 44/88
    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2017 - 509 Qs 16/17
    Soweit die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei dem Jugendarrest nach § 11 Abs. 3 JGG immer zumindest auch um eine Beugemaßnahme (so auch LG Landau (Pfalz), Beschluss vom 06.09.2002, 2 Qs 20/02 bei Juris; LG Berlin, Beschluss vom 28.09.1988, 507 Qs 44/88 bei Juris; Eisenberg, JGG, 19. Auflage § 11, Rn. 12a), weshalb nach Ansicht des Vollstreckungsleiters bei Wegfall der Beugefunktion die Vollstreckung des Arrestes nicht mehr zulässig sein soll, teilt die Kammer diese Ansicht nicht.
  • LG Kaiserslautern, 28.03.2007 - 8 Qs 5/07
    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2017 - 509 Qs 16/17
    Diese Einwirkung kann im Sinne eines Beugearrestes darin liegen, den Verurteilten zur Erfüllung der Weisung anzuhalten, was dann in Betracht kommt, wenn die Erfüllung der Weisung noch möglich und erzieherisch sinnvoll ist (a.A. LG Kaiserslautern, Beschluss vom 28.03.2007, 8 Qs 5/07 bei Juris, wonach trotz erzieherisch entfallender Notwendigkeit der Weisung noch ein Ungehorsamsarrest möglich sein soll).
  • LG Landau/Pfalz, 06.09.2002 - 2 Qs 20/02

    Jugendstrafverfahren: Unzulässiger Ungehorsamsarrest wegen Zuwiderhandelns gegen

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2017 - 509 Qs 16/17
    Soweit die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei dem Jugendarrest nach § 11 Abs. 3 JGG immer zumindest auch um eine Beugemaßnahme (so auch LG Landau (Pfalz), Beschluss vom 06.09.2002, 2 Qs 20/02 bei Juris; LG Berlin, Beschluss vom 28.09.1988, 507 Qs 44/88 bei Juris; Eisenberg, JGG, 19. Auflage § 11, Rn. 12a), weshalb nach Ansicht des Vollstreckungsleiters bei Wegfall der Beugefunktion die Vollstreckung des Arrestes nicht mehr zulässig sein soll, teilt die Kammer diese Ansicht nicht.
  • KG, 18.10.2001 - 5 Ws 673/01
    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2017 - 509 Qs 16/17
    Dementsprechend ist selbst bei einem etwaigen Zeitablauf der Weisung jeweils zu prüfen, ob durch die Vollstreckung des Arrestes noch eine erzieherische Einwirkung erreicht werden kann (vgl. für den Fall des Zeitablaufs einer Weisung die Zulässigkeit der Vollstreckung des Arrestes annehmend: KG, Beschl. v. 18.10.2001 - 5 Ws 673/01, bei Juris).
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