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   LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,32049
LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17 WEG (https://dejure.org/2018,32049)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2018 - 55 S 96/17 WEG (https://dejure.org/2018,32049)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 55 S 96/17 WEG (https://dejure.org/2018,32049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Jahresabrechnung; Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Wiederbestellung eines Verwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung sämtlicher - auch nicht nachvollziehbarer oder durch Kontoauszüge belegter - getätigter Ausgaben in die Jahresabrechnung, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung des Wiederbestellungsbeschlusses

  • meinmietrecht.de

    WEG - Anforderungen an Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung muss alle getätigten Ausgaben ausweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alle vom WEG-Konto bezahlten Ausgaben müssen in die Jahresabrechnung - auch unbelegte oder unberechtigte! (IMR 2019, 1012)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fast unmöglich: (Erfolgreiche) Anfechtung einer Wiederwahl des Verwalters (IMR 2019, 121)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (BGH v. 27.10.2017 - V ZR 189/16, Tz. 7; BGH v. 11.10.2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145, Tz. 6).

    Diese ist auf die Abrechnung der Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahres unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt (BGH v. 27.10.2017 - V ZR 189/16, Tz. 8).

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Nur so ist nämlich sichergestellt, dass die Wohnungseigentümer die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft erfassen und die Jahresabrechnung auf ihre Plausibilität und ggfs. auch darauf hin prüfen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist (BGH v. 4.3.2011 - V ZR 156/10, Tz. 6).

    Die Genehmigung der Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält insbesondere keine Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (BGH v. 4.3.2011 - V ZR 156/10, Tz. 8).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG v. 7.5.1997 - 2Z BR 135/96, NJW-RR 1998, 302) macht insoweit eine anderweitige Beurteilung nicht erforderlich.
  • LG Itzehoe, 26.01.2018 - 11 S 33/17

    Wann ist eine Verwalterbestellung rechtswidrig?

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Maßgeblich für diese Bewertung ist eine Gesamtabwägung (vgl. LG Itzehoe v. 26.1.2017 - 11 S 33/17, ZMR 2018, 436, zitiert nach juris ).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Während in der Gesamtabrechnung alle in dem Wirtschaftsjahr für diese Rechnungsposition angefallenen Kosten einzustellen sind, ist aufgrund der Vorgaben der Heizkostenverordnung eine Verteilung der tatsächlich angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs geboten (BGH v. 17.2.2012 - V ZR 251/10, Tz. 16).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie - anders als ein Wirtschaftsplan - nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (zum Vorstehenden: BGH v. 14.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, Tz. 10).
  • LG München I, 11.10.2017 - 1 T 475/16
    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Dabei sind an das Vorliegen eines solchen Grundes im Regelfall strengere Anforderungen zu stellen als bei der Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund, da sich die Wohnungseigentümer gerade bei einer Wiederbestellung für den Verwalter entschieden haben und in die Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden darf (BayObLG v. 22.12.2004 - 2 Z BR 173/04, BayObLGR 2005, 366; LG München v. 11.10.2017 - 1 T 475/16, ZMR 2018, 72; Merle in Bärmann, 13. Aufl., § 26 Rz. 61).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Wohnungseigentümer zur Konkretisierung der getroffenen Regelung auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument Bezug nehmen, sofern es sich - wie hier - zweifelsfrei bestimmen lässt (BGH v. 8.4.2016 - V ZR 104/15, Tz. 9).
  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (BGH v. 27.10.2017 - V ZR 189/16, Tz. 7; BGH v. 11.10.2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145, Tz. 6).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
    Liegt eine solche Übereinstimmung vor, indiziert dies die rechnerische Richtigkeit der Gesamtabrechnung (OLG Hamm ZMR 2001, 1001; LG Düsseldorf ZWE 2015, 95, 96; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rz. 129).
  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 173/04

    Ungültigerklärung der Wiederwahl des Verwalters durch Tatrichter nur bei

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