Rechtsprechung
LG Berlin, 29.07.2002 - 61 S 37/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Mängelbeseitigung; Untervermietung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Mängelbeseitigung; Untervermietung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Heizungsausfall im Winter - 70% Minderung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung bei Ausfall der Heizungsanlage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Recht zur Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage während Heizperiode - Vorliegen eines erheblichen Mangels bei Heizungsausfall während der Wintermonate
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Mietminderung bei Ausfall der Heizung in den Wintermonaten; Mitwirkung des Mieters an der Mängelbeseitigung; Anspruch auf Mitteilung der Identität eines Untermieters
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 216 C 7/13
Wohnraummiete: Höhe der Mietminderung bei Fehlen einer Heizungsanlage in der …
Zu einem ordnungsgemäßen Angebot gehörte daher nicht nur das Angebot des in der Wiederherstellung der Beheizbarkeit liegenden Leistungserfolges, sondern auch das Angebot einer gehörigen Leistungshandlung (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.07.2002, 61 S 37/02; zitiert nach juris).Dies hat zur Folge, dass ein Annahmeverzug des Mieters hinsichtlich der Mängelbeseitigung, sofern hierzu umfängliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich werden, nur dann eintreten kann, wenn der Vermieter in seinem wörtlichen Angebot die geplanten Arbeiten vollständig beschreibt und diese Arbeiten dem Gebot der Rücksichtnahme entsprechen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.07.2002, 61 S 37/02; zitiert nach juris).
Das Gericht erachtet eine Minderung von 70 % (LG Berlin, Urteil vom 29.07.2002, 61 S 37/02; zitiert nach juris) der Warmmiete für angemessen.
- AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt …
Eine Mietminderung von annähernd 70% der Monatsmiete für einen Ausfall der Wärme- und Warmwasserversorgung im gesamten Zeitraum des Monats entspricht auch den zuerkannten Minderungsquoten in vergleichbaren Fällen (vgl. etwa AG Görlitz v. 15.05.1997 - 3 C 1347/96, WuM 1998, 315; LG Berlin v. 29.07.2002 - 61 S 37/02, MM 2002, 480; LG Berlin v. 10.01.1992 - 64 S 291/91, ZMR 1992, 302; LG Hamburg v. 15.05.1975 - 7 O 80/74, WuM 1976, 10; LG Berlin v. 20.10.1992 - 65 S 70/92, WuM 1993, 185).