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   LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16   

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https://dejure.org/2016,22813
LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16 (https://dejure.org/2016,22813)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.07.2016 - 31 O 100/16 (https://dejure.org/2016,22813)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 31 O 100/16 (https://dejure.org/2016,22813)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Daher kann offen bleiben, ob eine Haftung der Beklagten aufgrund des in § 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Treuhandvertrages geregelten Haftungsausschlusses und der dort enthaltenen tatsächlichen Mitteilung, dass die Beklagte das Beteiligungsangebot und insbesondere den Prospekt nicht überprüft habe, von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. zur Unwirksamkeit vergleichbarer Klauseln BGH, Urteil vom 09.07.2013, II ZR 9/12, Rn. 40 ff. - zitiert nach juris; Urteil vom 22.09.2015, II ZR 340/14, Rn. 23 ff. - zitiert nach juris).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen dies auch für den allein fremdnützig, nicht (auch) auf eigene Rechnung beteiligten und der Fondsgesellschaft erst nach deren Gründung beigetretenen Treuhandkommanditisten gilt, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen, hierbei jedoch deutlich gemacht, dass der Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags wesentliche Bedeutung zuzumessen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 09.07.2013, II ZR 9/12, Rn. 26 ff. - zitiert nach juris).

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Vielmehr ist er gehalten, die Beitrittsinteressenten schon vor deren Beitritt zur Fondsgesellschaft auf eine nicht vertragsgemäße Mittelverwendungskontrolle hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2009, III ZR 109/08, Rn. 16 ff. - zitiert nach juris).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2006, VIII ZR 102/06, Rn. 22 - zitiert nach juris).
  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 78/15

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Insbesondere muss der Treuhandkommanditist die (künftigen) Treugeber über ihm bekannte regelwidrige Auffälligkeiten informieren (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2015, III ZR 78/15, Rn. 16 - zitiert nach juris; Urteil vom 15.07.2010, III ZR 322/08, Rn. 9 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 112/14

    Pflichten des Anlageberaters zur Darstellung des Haftungsrisikos des

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Es handelt sich um ein aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen fernliegendes Risiko, über das ohne konkrete Anhaltspunkte für seine Verwirklichung nicht aufgeklärt werden muss (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.02.2015, 24 U 112/14, Rn. 8 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 03.02.2015 und 31.03.2015, 34 U 149/14, Rn. 67 bzw. Rn. 7 ff. - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 340/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verkürzung der Verjährungsfrist in einer

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Daher kann offen bleiben, ob eine Haftung der Beklagten aufgrund des in § 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Treuhandvertrages geregelten Haftungsausschlusses und der dort enthaltenen tatsächlichen Mitteilung, dass die Beklagte das Beteiligungsangebot und insbesondere den Prospekt nicht überprüft habe, von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. zur Unwirksamkeit vergleichbarer Klauseln BGH, Urteil vom 09.07.2013, II ZR 9/12, Rn. 40 ff. - zitiert nach juris; Urteil vom 22.09.2015, II ZR 340/14, Rn. 23 ff. - zitiert nach juris).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 569/13

    Rechtsanwaltshaftung wegen treuhänderischer Investition von Fremdkapital in ein

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Aufgrund dieser Kenntnisverschaffungspflicht - deren konkreter Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der durch den Treuhänder für sich in Anspruch genommenen Kompetenz richtet (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2015, VI ZR 569/13, Rn. 21 f. - zitiert nach juris) - bestehen bei einer mittelbaren Beteiligung an einer Fondsgesellschaft auch vorvertragliche Aufklärungspflichten des Treuhandkommanditisten gegenüber den (künftigen) Treugebern.
  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 30/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Insofern genügt im Regelfall bereits sogar der allgemeine Hinweis, dass die Beurteilung der Finanzverwaltung von der steuerrechtlichen Beurteilung im Prospekt abweichen kann und sich hieraus für den Anleger das Risiko ergeben kann, dass die prospektierten steuerlichen Folgen nicht eintreten (vgl. BGH, Beschluss vom 29.07.2014, II ZB 30/12, Rn. 64 - zitiert nach juris).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist auf das Gesamtbild abzustellen, das er den Anlegern unter Berücksichtigung der von ihnen zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2014, III ZR 389/12, Rn. 12 - zitiert nach juris).
  • BGH, 23.07.2013 - II ZR 143/12

    Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Pflicht zur Aufklärung über

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2016 - 31 O 100/16
    Ohne konkrete Anhaltspunkte, die eine Realisierung dieses Risikos als wahrscheinlich erscheinen lassen, muss hierüber nicht aufgeklärt werden (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 23.07.2013, II ZR 143/12, Rn. 12 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 216/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 322/08

    Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

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