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   LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20   

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LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20 (https://dejure.org/2021,59864)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.12.2021 - 87 T 285/20 (https://dejure.org/2021,59864)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Dezember 2021 - 87 T 285/20 (https://dejure.org/2021,59864)
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  • AG Michelstadt, 20.10.2011 - 31 XVII 259/09
    Auszug aus LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
    Die dem Schutz minderjähriger Personen vor nachteiligen Verfügungen über ihre Staatsangehörigkeit dienenden Regelungen in §§ 19 Abs. 1 und 26 Abs. 4 StAG gelten zwar nicht, auch nicht entsprechend, für volljährige Personen, für die eine Betreuung eingerichtet worden ist (vgl. AG Michelstadt, Beschluss vom 20.10.2011 - 31 XVII 259/09, BeckRS 2012, 15559), worauf das Amtsgericht zu Recht hingewiesen hat.
  • BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 21.05

    Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch

    Auszug aus LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
    Es handelt sich hierbei um einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung mit Wirkung ex nunc (BVerwG, Urteil vom 06.04.2006 - 5 C 21/05, NVwZ-RR 2006, 730).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (BGH in BeckRS 2016, 02443).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Auszug aus LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
    Auch im Falle einer Geschäftsunfähigkeit kann daher die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zur Vermeidung von Unsicherheiten geboten sein (vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - XII ZB 577/17, BeckRS 2018, 11722 für Willenserklärungen im Bereich der Vermögensangelegenheiten).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

    Auszug aus LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
    Ein Einwilligungsvorbehalt stellt stets einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte eines Betroffenen dar (BGH in NJW-RR 2017, 517) und darf nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene durch eigenes Handeln sich selbst oder sein Vermögen in erheblicher Weise schädigen würde und eine Anordnung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist, um eine sonst drohende erhebliche Gefahr für das Vermögen oder die Person des Betroffenen abzuwenden.
  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 73/21

    Festlegung der Aufgabenbereiche mit objektivem Betreuungsbedarf; Anordnung eines

    Auszug aus LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
    Dabei bedeutet der Grundsatz der Erforderlichkeit auch, dass der Umfang des Einwilligungsvorbehaltes je nach den Umständen des Einzelfalles auf einen einzelnen Gegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften bzw. Willenserklärungen beschränkt werden muss (BGH, Beschluss vom 30.06.2021 - XII ZB 73/21, BeckRS 2021, 22922 betr. Einwilligungsvorbehalt für vermögensrechtliche Angelegenheiten).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Auszug aus LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können, was denknotwendig voraussetzt, dass der Betroffene seine Defizite im Wesentlichen zutreffend einschätzen und auf der Grundlage dieser Einschätzung die für und gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen kann (BGH in FamRZ 2014, 647).
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