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   LG Berlin, 30.01.2023 - 64 S 204/22   

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https://dejure.org/2023,9992
LG Berlin, 30.01.2023 - 64 S 204/22 (https://dejure.org/2023,9992)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.01.2023 - 64 S 204/22 (https://dejure.org/2023,9992)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Januar 2023 - 64 S 204/22 (https://dejure.org/2023,9992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 540 Abs 1 S 1 BGB, § 553 Abs 1 S 1 BGB
    Kündigung bei Gebrauchsüberlassung an Kinder des Mieters

  • IWW

    § 540 BGB
    Wohnraummiete

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Überlassung an Kinder

  • mietrechtsiegen.de

    Familie des Mieters - Kinder sind kein Dritter i.S.d. § 540 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überlassung an Kinder ist keine vertragswidrige Überlassung an Dritte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte, wenn das Kind in die Wohnung zieht? ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung bei Überlassung der Wohnung an Kinder des Mieters - Mieter muss aber weiterhin Wohnung mitnutzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Drittgebrauch i.S.d. §§ 540, 553 BGB bei Familienmitgliedern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11

    Vertragswidrige Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten: Ehegatte der

    Auszug aus LG Berlin, 30.01.2023 - 64 S 204/22
    Denn nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 540 BGB und wegen ihrer engen, unter den ausdrücklichen Schutz der Verfassung (Art. 6 GG) stehenden persönlichen Beziehung ist die Familie des Mieters hiervon ausgenommen (vgl. BGH NJW 2004, 56; BGH NJW 2013, 2507).

    Für Ehepartner hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Ehegatte des Mieters als Familienangehöriger auch dann grundsätzlich kein Dritter im Sinne von § 540 BGB sei, wenn der Mieter anlässlich der Trennung der Ehegatten aus der Wohnung ausziehe und sie dem anderen Ehegatten (zunächst) allein überlasse (BGH Urt.v. 11.06.2013 - VII ZR 143/11, NJW 2013, 2507).

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus LG Berlin, 30.01.2023 - 64 S 204/22
    Eine solche Teilgebrauchsüberlassung ist aber auch dann noch anzunehmen, wenn der Mieter weiterhin Mitgewahrsam ausübt, etwa indem er ein Zimmer für sich belegt, persönliche Gegenstände in der Wohnung lässt oder im Besitz von Schlüsseln ist (vgl. BGH NJW 2014, 2717).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02

    Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des

    Auszug aus LG Berlin, 30.01.2023 - 64 S 204/22
    Denn nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 540 BGB und wegen ihrer engen, unter den ausdrücklichen Schutz der Verfassung (Art. 6 GG) stehenden persönlichen Beziehung ist die Familie des Mieters hiervon ausgenommen (vgl. BGH NJW 2004, 56; BGH NJW 2013, 2507).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 21.06.2022 - 206 C 28/22
    Auszug aus LG Berlin, 30.01.2023 - 64 S 204/22
    das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 21.06.2022 - 206 C 28/22 - aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.
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