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LG Berlin, 30.06.2021 - 87 T 131/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1821 BGB, § 1822 BGB, § 1829 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB, § 1915 Abs 1 S 1 BGB
Antrag auf Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses durch Rechtspfleger; Antragsinteresse bei unbekannten Erben des verstorbenen Betreuten
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.02.2021 - 51 XVII 501/19
- LG Berlin, 30.06.2021 - 87 T 131/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2009 - XII ZB 215/09
Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die ablehnende Entscheidung der …
Auszug aus LG Berlin, 30.06.2021 - 87 T 131/21
Nach §§ 40 Abs. 2, 45, 47 FamFG ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Rechtsgeschäftes erst mit Rechtskraft des die Genehmigung aussprechenden Beschlusses wirksam, der -nach Maßgabe des §§ 1829 Abs. 1 Satz 2, 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB- allerdings gegenüber dem Geschäftspartner erst wirksam wird, wenn der Betreuer diesem die (verfahrensrechtlich wirksam gewordene) Genehmigung mitteilt (BGH, Beschluss vom 9.12.2009 - XII ZB 215/09, FGPrax 2010, 53). - BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus LG Berlin, 30.06.2021 - 87 T 131/21
In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BGH, Beschluss vom 07.08.2019 - XII ZB 29/19, BeckRS 2019, 20985).