Rechtsprechung
   LG Berlin, 30.08.2004 - 67 S 104/04   

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https://dejure.org/2004,13074
LG Berlin, 30.08.2004 - 67 S 104/04 (https://dejure.org/2004,13074)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.08.2004 - 67 S 104/04 (https://dejure.org/2004,13074)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. August 2004 - 67 S 104/04 (https://dejure.org/2004,13074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 535, 556 BGB; § 7 HeizKVO; § 27 II. BV
    Umstellung der Wärmeversorgung von Zentralheizung auf Wärmelieferung mittels Contracting

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechte des Mieters bei Umstellung der Wärmeversorgung von Zentralheizung auf Wärmelieferung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 30.08.2004 - 67 S 104/04
    Eine Umstellung nach § 14 MHG a. F. (dazu BGH in NZM 2003, 757 = GE 2003, 1152) scheidet hier aus, weil jedenfalls keine entsprechende Vermietererklärung bis zum 31.12.1997 erfolgt ist.

    Der Kläger kann hier nicht mit der Entscheidung des BGH (NZM 2003, 757 = GE 2003, 1152; vgl. auch Kurzanmerkung GE 2003, 1121) argumentieren, dass alle Kosten umlegbar seien, denn diese Entscheidung bezieht sich nur auf den Fall einer zulässigen Umstellung auf Wärmecontracting, der hier - wie dargestellt - nicht vorliegt.

  • LG München II, 19.09.2000 - 12 S 3192/00

    Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte (Umstellung

    Auszug aus LG Berlin, 30.08.2004 - 67 S 104/04
    Es ist allgemein anerkannt (LG Braunschweig in ZMR 2000, 832/833; LG Frankfurt am Main in WM 2000, 217/220; LG München II in MDR 2001, 210 = ZMR 2001, 199), dass die Zulässigkeit einer Umstellung auf das Wärmecontracting nach den mietvertraglichen Regelungen zu beurteilen ist.

    Selbst wenn man jedoch eine solche Berechtigung hier entgegen der vertraglichen Regelung annähme, so unterläge die Auswahl des Klägers einer Billigkeitskontrolle (dazu LG München II in MDR 2001, 210 = ZMR 2001, 199; Langefeld-Wirth in ZMR 1997, 165/167; Derleder in NZM 2003, 737/740 unter III/3).

  • LG Braunschweig, 11.07.2000 - 6 S 40/00
    Auszug aus LG Berlin, 30.08.2004 - 67 S 104/04
    Es ist allgemein anerkannt (LG Braunschweig in ZMR 2000, 832/833; LG Frankfurt am Main in WM 2000, 217/220; LG München II in MDR 2001, 210 = ZMR 2001, 199), dass die Zulässigkeit einer Umstellung auf das Wärmecontracting nach den mietvertraglichen Regelungen zu beurteilen ist.
  • LG Bochum, 03.11.2004 - 9 S 152/04

    Erstattung von Nachzahlungsbeträgen; Vereinbarung über die Wärmeversorgung und

    Dies hat nach Auffassung der Kammer zur Folge, dass der Vermieter zwar im Außenverhältnis auch ohne Zustimmung des Mieters wirksam die Beheizung der Mieträumlichkeiten auf einen Dritten, einen Wärmecontractor, übertragen kann, dass er aber im Innenverhältnis zu seinen Mietern zur Wärmeversorgung verpflichtet bleibt und nur die mietvertraglich vereinbarten Betriebskosten - hier die nach § 7 Abs. 2 HeizkVO umlagefähigen Kosten auf den Mieter umlegen kann (so auch LG Essen, NZM 2001, 90 f.; LG Berlin, WuM 2004, 611 f.).

    Sie sind keine Betriebskosten im Sinne der II. BV (vgl. auch LG Berlin, WuM 2004, 611 f.).

  • LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06

    Wohnungseigentum: Eigenmächtiger Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages als

    Schließlich ist der Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages in der vorliegenden Form für Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, nicht unproblematisch, da die Rechtsprechung Bedenken hinsichtlich der Umlegung der Kosten auf die Mieter hat (vgl. LG Berlin in WuM 2004, 611 ff.).
  • LG Berlin, 21.12.2006 - 62 S 256/06
    Inwieweit dem Vermieter entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Fremdvergabe des Betreibens einer Heizungsanlage umlagefähig sind, kann dementsprechend nicht generell beantwortet werden; dies hängt vielmehr zum einen vom Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter und zum anderen vom Leistungsumfang aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Anlagenfremdbetreiber ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2005, VIII ZR 54/04 = NJW 2005, 1774 ff.; LG Köln WuM 2004, 400 ff.; LG Bochum WuM 2004, 477 ff. und WuM 2005, 245 ff., LG Berlin WuM 2004, 611 ff.; LG Essen NZM 2001, 90; LG Braunschweig ZMR 2000, 832).
  • AG Berlin-Spandau, 03.02.2006 - 8 C 138/05

    Miete im preisgebundenen Neubauwohnraum: Mieterpflicht zur Einsichtnahme in

    "Die Erstellung einer solchen Abrechnung ist jedoch Sache des Vermieters und nicht des Gerichts" (LG Berlin WuM 2004, 611).
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