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   LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03   

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https://dejure.org/2003,57232
LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03 (https://dejure.org/2003,57232)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2003 - 62 S 206/03 (https://dejure.org/2003,57232)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 62 S 206/03 (https://dejure.org/2003,57232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung; Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
    Hierbei handelt es sich um Vorfragen beziehungsweise um Elemente des Rechtsverhältnisses, die bloße Grundlage für die Berechnung der umlagefähigen Kosten sind, welche einer Feststellungsklage nicht zugänglich sind (BGH NJW 95, 1097).

    Hierbei handelt es sich um Vorfragen bzw. um Elemente des Rechtsverhältnisses, die bloße Grundlage für die Berechnung der umlagefähigen Kosten sind, welche einer Feststellungsklage nicht zugänglich sind (BGH NJW 1995, 1097 f. m.w.N.).

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90

    Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
    Für den Fall, dass die Verbrauchserfassung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung entbehrlich, sie entbindet den Gebäudeeigentümer von der Verpflichtung zur Verbrauchserfassung und Abrechnung nach dem Ergebnis der Erfassung gemäß §§ 3 ff. HeizkV (vergl. KG NJW-RR 1993, 468; LG Hamburg WM 1992, 490 f.; LG Frankfurt/Main WM 1991, 616 ff.).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
    Nur das Rechtsverhältnis selbst, nicht seine Vorfragen oder einzelne Elemente, kann Gegenstand einer Klage sein (BGH NJW 1977, 1288; BGH NJW 1982, 387).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
    Ein Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache (BGHZ 22, 43 ff.).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 560/80

    Eheverfahren - Versorgungsausgleich - Zulässigkeit feststellender Entscheidungen

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
    Nur das Rechtsverhältnis selbst, nicht seine Vorfragen oder einzelne Elemente, kann Gegenstand einer Klage sein (BGH NJW 1977, 1288; BGH NJW 1982, 387).
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
    Für den Fall, dass die Verbrauchserfassung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung entbehrlich, sie entbindet den Gebäudeeigentümer von der Verpflichtung zur Verbrauchserfassung und Abrechnung nach dem Ergebnis der Erfassung gemäß §§ 3 ff. HeizkV (vergl. KG NJW-RR 1993, 468; LG Hamburg WM 1992, 490 f.; LG Frankfurt/Main WM 1991, 616 ff.).
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